Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

IHK: Neue Widerrufsbelehrung für Online-Händler

Kassel. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel weist darauf hin, dass Online-Händler ab sofort ihre Widerrufsbelehrung anpassen und die neuen Muster verwenden sollen. Geändert wurden die Regelungen zum Wertersatz bei erfolgtem Widerruf durch Verbraucher. Ein Verbraucher darf nicht mehr generell dazu verpflichtet werden, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung einer Sache zu leisten. Dem Verkäufer steht Wertersatz für gezogene Nutzungen nur zu, soweit der Verbraucher die Sache in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.  Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ wird das Testen und Ausprobieren verstanden, wie es etwa im Ladenlokal möglich und üblich ist. Zudem sind Online-Händler verpflichtet, auf diese Rechtsfolge hinzuweisen und über das Widerrufsrecht zu belehren.

Auch kann der Verbraucher Wertersatz für die Verschlechterung der Sache nur noch verlangen, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Auch darauf muss der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform hingewiesen werden.

Auch wenn eine Übergangsfrist von drei Monaten zur Anpassung der neuen Widerrufsbelehrung eingeräumt wird, empfiehlt die IHK Kassel die sofortige Anwendung des neuen Musters, da der Online-Händler wegen der bisherigen Verwendung des alten Musters keinen Wertersatz für die Nutzung der Sache verlangen kann. Dringend anzuraten ist die Übernahme des gesetzlichen Musters in unveränderter Form, um abmahnsicher zu sein.

Das gesetzliche Muster der neuen Widerrufsbelehrung und weitere Informationen unter  www.ihk-kassel.de in der Rubrik Recht und Fair Play im Bereich Wettbewerbsrecht in der Rubrik Downloads (Titel: Neue Widerrufsbelehrung in Kraft getreten). Fragen beantwortet Richard Straka, Telefon (0561)  7891-315, E-Mail: straka@kassel.ihk.de. (red)



Tags: , , , , , , ,


Ähnliche Beiträge

Ein Kommentar zu “IHK: Neue Widerrufsbelehrung für Online-Händler”

  1. Verbraucher

    Auch kann der Verbraucher Wertersatz für die Verschlechterung der Sache nur noch verlangen,

    Der Verbraucher oder der Lieferant ?


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB