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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vortrag am 5. Februar im Seniorenzentrum „Haus Wagnergasse“ in Treysa

Schwalmstadt-Treysa. Zum Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: sinnvoll oder überflüssig?“, laden die Selbsthilfegruppe für Alzheimer- und Demenzerkrankungen im Schwalm-Eder-Kreis und die Einrichtungen der Hephata Soziale Dienste und Einrichtungen gemeinnützige GmbH (hsde gGmbH) für Mittwoch, 5. Februar, ab 19 Uhr ins Seniorenzentrum „Haus Wagnergasse“ in Treysa ein. Die Referentin des Abends ist Beate Hasenpflug, Pflegeberaterin und Case Managerin (DGCC) der hsde gGmbH. Sie stellt Möglichkeiten der Vorsorge in Form von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung anhand ausgewählter Formulare da.

Hintergrund des Referates ist der Wunsch vieler Menschen, gesund alt zu werden. Älter werden viele, gesund alt werden jedoch die wenigstens. Mit zunehmendem Alter, durch Unfall oder Krankheit müssen die meisten Menschen geistige, seelische und körperliche Einbußen hinnehmen. Für sie stellen sich dann oftmals Fragen wie: Wer entscheidet und handelt für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Wie stelle ich sicher, dass ein Wille erkennbar zum Ausdruck kommt und beachtet wird?  Sollen alle medizinisch möglichen Maßnahmen ergriffen werden? Und: Welche Eingriffe sollen unterlassen werden? Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zur Diskussion. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldungen und Infos: Seniorenzentrum „Haus Wagnergasse“, Rosengasse 11, 34613 Schwalmstadt-Treysa, Telefon (06691) 184311 oder beate.hasenpflug@hephata.com. (red)



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