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DGB: Mit engagierter JAV gelingt die Ausbildung besser

Auszubildende und junge Beschäftigte wählen ihre Interessenvertretungen

Kassel. Bis Ende November wählen Auszubildende und jugendliche Beschäftigte der Betriebe im Landkreis ihre Interessenvertreter. DGB-Kreisvorsitzender Andreas Fritsch beschreibt die Besonderheiten dieser Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): „Die JAV kümmert sich in einem Betrieb exklusiv um die Ausbildung und vertritt die Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber. Die erfolgreiche Ausbildung ist wichtig für die Zukunft unserer jungen Menschen. Darum brauchen sie eine gute betriebliche Interessenvertretung.“ Fritsch schätzt, dass in gut 20 Unternehmen im Schwalm-Eder-Kreis JAV-Wahlen stattfinden.

Eine JAV schreitet ein, sollte der Ausbildungsbetrieb Gesetze oder Tarifverträge nicht einhalten, beispielsweise wenn die Ausbildungsvergütung nicht bezahlt wird oder der Berufsschulbesuch verweigert wird. Sie unterstützt die Auszubildenden auch bei Problemen oder Konflikten. Melanie Höse, Jugend- Auszubildendenvertreterin bei B.Braun: „Als JAV engagieren wir uns für die unbefristete Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung. Gute Tarifverträge und gewerkschaftliche Kampagnen unterstützen uns hier beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Zusammen mit dem Betriebsrat und der Ausbildungsleitung setzen wir uns dafür ein, dass junge Menschen schon vor einer Ausbildung durch ein Praktikum mit anschließender Option auf eine Ausbildung Zukunftsperspektiven bekommen.“

Das Engagement einer JAV führt zu zufriedeneren Auszubildenden. DGB-Jugendbildungsreferentin Klaudia-Paulina Sokolowska verweist auf die jährliche repräsentative Umfrage der DGB-Jugend: „Auszubildende bewerten ihre Ausbildung erheblich besser, wenn es im Betrieb eine JAV gibt.“ Dies habe auch der letzte hessische Ausbildungsreport belegt.

Eine JAV wird gewählt, wenn es in einem Betrieb mindestens fünf Auszubildende unter 25 Jahren oder Beschäftigte unter 18 Jahren gibt. Die Anzahl der JAV-Mitglieder wächst mit der Zahl der Wahlberechtigten. Sie sind zwei Jahre im Amt und werden für ihre Tätigkeit von der Arbeit freigestellt. Die JAV hat ähnliche, aber nicht so weit reichende Aufgaben und Mitbestimmungsrechte wie der Betriebsrat und muss mit eng diesem zusammenarbeiten. In diesem Herbst werden nur die Interessenvertretungen in der privaten Wirtschaft gewählt, im Öffentlichen Dienst finden die nächsten JAV-Wahlen im Frühjahr 2016 statt. (red)



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