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B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren

Melsungen. Multigate Medical Devices Pty Ltd (Multigate) wurde wegen Verletzung zweier australischer Patente der B. Braun Melsungen AG (B. Braun) verurteilt, da Multigate in Australien Sicherheitsvenenverweilkanülen des Herstellers Poly Medicure Ltd (Polymed) in Australien verkaufte und anbot. Das Urteil vom 17. Oktober 2014 des Bundesgerichts von Australien mit dem Aktenzeichen VID 463 aus 2013 ist abrufbar unter dem Link http://www.austlii.edu.au/au/cases/cth/FCA/2014/1110.html. In seinem ausführlichen Urteil verurteilte das Gericht den Lieferanten Multigate wegen Verletzung von Anspruch 1 des australischen Patents mit der Patentnummer AU 2012258327 sowie von Anspruch 1 bis 6 des australischen Patents mit der Patentnummer AU 2012260577. Das Gericht wies in seinem Urteil zudem die von Multigate geltend gemachte Widerklage zurück und bekräftigte die Rechtsbeständigkeit der geltend gemachten Patentansprüche.

Das Urteil im australischen Verfahren wurde mit Beschluss vom 28. Oktober 14 formalisiert. Gemäß dem Beschluss wurde Multigate der Verkauf der patentverletzenden Produkte in Australien untersagt für die Schutzdauer der Patente AU 2012258327 und AU 2012260577 (vorbehaltlich einer Aussetzung, die bis zum Ausgang eines etwaigen Berufungsverfahren von Multigate gelten wird). Multigate wurde zudem verurteilt, B. Braun die Verfahrenskosten einschließlich der Kosten der Widerklage zu erstatten. Die Höhe des von Multigate an B. Braun wegen der patentverletzenden Handlungen zu zahlenden Betrages ist noch durch das australische Bundesgericht zu bestimmen. Multigate hat nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob es die Zulassung der Berufung gegen das Urteil beantragt. Bis zum Ausgang eines etwaigen Berufungsverfahrens sind die Unterlassungsverfügung und bestimmte weitere vom Gericht ausgesprochene Rechtsfolgen ausgesetzt.

B. Brauns Erfolg in dem australischen Verfahren folgt auf andere Erfolge von B. Braun. Wie erst kürzlich berichtet, wurde B. Braun eine einstweilige Verfügung gegen Polymeds spanischen Großhändler Dextromédica S. L in einem verwandten Patentstreitverfahren zugesprochen. Seit der entsprechenden Presseerklärung vom 23. September 2014 ist auch das Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 1. Oktpber 2014 zugunsten von B. Braun entschieden worden (siehe hierzu das Urteil des Handelsgerichts 4 Barcelona, Hauptsacheverfahren 444/13-MI, Urteil 165/14). Dextromédica hatte bis zum 30. Oktober 2014 Zeit, hiergegen Rechtsmittel einzulegen.

Vor dem Hintergrund der beiden oben genannten erfolgreichen Rechtsstreitigkeiten in Australien und Spanien ist B. Braun zuversichtlich, letztlich auch das in Deutschland beim Landgericht Düsseldorf gegen Polymed und dessen Lieferanten anhängige Verfahren gewinnen zu können, das auf Antrag der Parteien bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Patentamts in dem Einspruchsverfahren gegen das Klagepatent EP 1 911 487 derzeit ausgesetzt ist. (ots)



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