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FWG: Keine Enteignung durch Straßenbeiträge

Der Melsunger FWG-Fraktionsvorsitzende Martin Gille. Foto: Archiv/nhMelsungen. In der Bartenwetzerstadt und in den Stadtteilen wird fast überall gebuddelt. Der Grund ist, dass für die Straßen- und Kanalarbeiten Landesbeihilfen gewährt wurden mit der Verpflichtung, dass  die Baumaßnahmen  bis 2016 beendet sein müssen. Die FWG-Fraktion ist nach eigenen Angaben von vielen Haus- und Grundeigentümern angesprochen worden, die Kostenbeiträge in Höhe zwischen 10.000 und 35.000 Euro bezahlen müssen. Die Zahlungssumme macht sich an der Größe des jeweiligen Grundstückes fest und kann sich bei sogenannten Eckgrundstücken, das Grundstück liegt an zwei Straßen und wird von dort auch erschlossen, noch wesentlich verteuern. Es gebe Eigentümer, so die FWG, die aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung, ihr Hausgrundstück veräußern müssten. Diese Art einer Enteignung könne nicht gewollt sein, so die FWG.

Nach Beschluss der städtischen Gremien würden die Bürger in Melsungen mit der Hälfte der Gesamtkosten zur Kasse gebeten. Befremdlich für die Freien Wähler sei, dass die Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2003 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen habe, nach der nach § 3 Abs. 3 die für die Straßenbaumaßnahmen erhaltenen Zuwendungen oder Beihilfen des Landes Hessen oder des Bundes nur der Stadt Melsungen zugute kommen. Beispielsweise fallen Kosten für eine Baumaßnahme in Höhe von einer Million Euro an, dann müssten die betroffenen Haus- und Grundeigentümer laut Straßenbeitragssatzung 500.000 Euro aufbringen. Die Hälfte der Stadt vermindere sich jedoch um die jeweiligen Zuschüsse.

FWG-Fraktionsvorsitzender Martin Gille: „Die staatlichen Zuschüsse sind auch Steuergelder. Deshalb kann nicht nur der städtische Zuschuss vermindert werden, sondern auch die Eigentümer müssten davon profitieren, das heißt im Klartext, die Beihilfen und Zuschüsse müssen von der Summe der Gesamtbaumaßnahme abgezogen werden, so dass sich auch die Leistungen der zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger vermindern.“

Die FWG-Fraktion werde zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Anfang Februar 2015 einen Antrag einbringen, die Straßenbeitragssatzung zu Gunsten der Haus- und Grundeigentümer zu ändern. Außerdem solle darüber beraten werden, ob eine Satzung, die wiederkehrende Straßenbeiträge für alle Grundeigentümer jährlich festsetzt, sinnvoller ist, als das bisherige Verfahren. Dabei müsse jedoch sichergestellt werden, dass diejenigen, die jetzt Straßenbeiträge zahlen mussten, die nächsten 20 Jahre nicht herangezogen werden können. (red)



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Ein Kommentar zu “FWG: Keine Enteignung durch Straßenbeiträge”

  1. Bernhard Lanzenberger

    Offener Brief an Martin Gille zum HNA-Artikel vom 02.12.2014
    (unterzeichnet von Bernhard Lanzenberger und Volker Wagner)

    Herr Gille,
    wir sind irritiert darüber, wie Sie erneut versuchen, die Realitäten so zu verdrehen, dass Ihre FWG und insbesondere Sie selbst in der Öffentlichkeit gut dastehen. Aus mehreren Gründen wollen wir Ihnen dies so nicht länger durchgehen lassen.
    Sie selbst lassen keine Gelegenheit aus immer wieder zu betonen, dass Sie viele Jahre in verantwortlicher Funktion bei der Stadt Kassel tätig waren, unter anderem als stellvertretender Leiter im Bauamt. Nachfolgende Tatsachen sollten Ihnen also bekannt sein. Für diejenigen, die nicht über dieses Hintergrundwissen verfügen, hat es lediglich eines Anrufs in unserer Verwaltung bedurft, um zu wissen, dass Sie nicht die Wahrheit verbreiten.
    Sie fordern öffentlich:
    „Die Zuschüsse und Beihilfen des Landes Hessen sowie des Bundes von den Gesamtkosten des jeweiligen Bauabschnitts abzuziehen. So könnten die Anliegerbeiträge der Einwohner reduziert werden.“
    Dabei ist Ihnen sehr wohl bewusst, dass die Förderung nur möglich ist beim (Aus-)Bau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen. Diese Fördermöglichkeit besteht bei den noch verbleibenden Projekten nicht, da es an der übergeordneten Bedeutung dieser Straßen mangelt. Es wird also keine weiteren Zuwendungen (aus GVFG-Mitteln) geben.
    Eine Anrechnung auf die Anliegerbeiträge wäre zudem rechtswidrig, sehen die Förderrichtlinien doch nur eine Förderung des städtischen Anteils vor, da die förderfähigen Kosten um die zu erhebenden Beiträge reduziert werden. Zuwendungen aus Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind also ausschließlich zur Deckung solcher Kosten bestimmt, die die Gemeinden nicht abwälzen können.
    Die Baumaßnahmen der Stadt Melsungen werden seit 1990 – im Übrigen mit Ihrer seinerzeitigen Zustimmung – auf Grundlage der bestehenden Satzung geregelt. Mehr als 80 % der betroffenen Grundstückseigentümer wurden daher schon an den Baukosten beteiligt. Das bedeutet, dass 20 % der Beitragspflichtigen mit einer Neuregelung zum jetzigen Zeitpunkt ungerechtfertigt privilegiert würden. Zudem müsste die entstehende Deckungslücke aus Steuermitteln (z.B. Anpassung der Grundsteuer) finanziert werden, was dann ebenfalls die 80 % aller Bürgerinnen und Bürger trifft, also wieder die nach geltendem Recht Zahlungspflichtigen.
    Erst seit dem 01.01.2013 eröffnet § 11 a KAG in Hessen die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge.
    Eine Umstellung von einmaligen Beiträgen auf wiederkehrende Straßenbeiträge ist rechtlich und systematisch vor Abschluss des aktuellen Bauprogrammes nicht möglich. Das wissen Sie genau. Wir befinden uns mitten in einem Prozess, bei dem nicht einfach „die Pferde gewechselt werden können“, wenn eine Partei meint, wahrheitswidrig auftreten zu sollen und den Bürgern trügerische Hoffnungen zu machen.
    Die rechtlichen Zusammenhänge wurden bereits mehrfach in den städtischen Gremien erörtert, bei denen Sie nach unserem Wissen immer anwesend waren.
    Was Sie mit Ihrer Pressemitteilung erreichen ist eine totale Verunsicherung bei den betroffenen Grundstückseigentümern, einen Anstieg von Widersprüchen und telefonischen Nachfragen in unserer Stadtverwaltung, die auch in diesem Zusammenhang eine hervorragende Arbeit leistet. Ganz nebenbei steigt das Risiko für die Stadt in Prozesse hineingezogen zu werden. Herzlichen Glückwunsch!
    Bisher wurde in allen Fällen eine einvernehmliche Lösung mit den Beteiligten gefunden.
    Für die Unterzeichner ist es nicht akzeptabel, dass Sie hier aus rein populistischen Gründen mit den Ängsten von Menschen spielen, indem Sie offen einen rechtlich nicht legalisierten Weg vorschlagen.
    Mit Ihrem Agieren lösen Sie nicht nur bei uns ein erhebliches Störpotenzial aus. sondern schaden nachhaltig der parlamentarischen und außerparlamentarischen Atmosphäre in Melsungen.


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