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IHK hilft Jungunternehmern Zuschüsse zu beantragen

Timo Scharpenberg. Foto: nhKassel. Ab dem 1. Mai bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Beratungsprogramm „Gründercoaching Deutschland“ aus Eigenmitteln an. Damit sichert die Förderbank die Beratungsförderung für Gründer, nachdem ein entsprechendes Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. April 2015 auslaufen wird. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg hilft den Jungunternehmern dabei, den Zuschuss zu beantragen.

In dem Programm sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie – neu – Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt. Alle Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die selbstständige Tätigkeit kann dabei, das ist eine weitere Erweiterung des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb ausgeübt werden. Existenzgründer erhalten in den alten Bundesländern einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beratungshonorars, wobei es jeweils maximal 4.000 Euro (netto) betragen darf. Der Berater darf in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen behilflich sein.

Interessierte Gründer wenden sich zur Beantragung des Gründercoaching-Zuschusses an die Leiter der Servicezentren der IHK Kassel-Marburg. Den für Ihre Region zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.ihk-kassel.de im Bereich „Existenzgründung und Unternehmensförderung“ und „Unternehmensgründung“.

Informationen: Timo Scharpenberg (IHK), Telefon (0561) 7891-229, E-Mail: Scharpenberg@kassel.ihk.de. (red)



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