Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

REACH-Registrierung: IHK lädt zu Infoveranstaltung ein

Elke Elsner; IHK-Team Energie und Umwelt. Foto: nhKassel. Alle Unternehmen, die in der Europäischen Union chemische Stoffe oder Gemische ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr herstellen oder diese importieren, sollten sich so bald wie möglich mit der sogenannten REACH-Registrierung beschäftigen. Informationen dazu gibt es in einer kostenfreien Informationsveranstaltung in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg am Dienstag, 24. Mai, von 14 bis 17 Uhr, Kurfürstenstraße 9 in Kassel. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die IHK laden ein. 

Die letzte Registrierungsfrist endet am 31. Mai 2018. Nach Ablauf der Frist dürfen nicht registrierte Stoffe nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer saftigen Geldstrafe bestraft.

Der Registrierungsprozess ist kompliziert, sodass die Zeit bis zum Ende der Frist sehr knapp wird. Denn die notwendigen Stoffinformationen sind der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Form eines umfangreichen Registrierungsdossiers einzureichen. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher über wenig Erfahrungen mit der Registrierung und möglicherweise über zu wenig internes Expertenwissen verfügen, werden diese in der Regel nicht ohne externe Hilfe bewerkstelligen können“, sagt Elke Elsner aus dem IHK-Team Energie und Umwelt. Dies bedeute neben dem zeitlichen auch einen erheblichen finanziellen Aufwand.

Übrigens: Ein Unternehmen ist auch dann selbst registrierungspflichtig, wenn genau der gleiche Stoff bereits durch eine andere Firma registriert wurde. Wird zum Beispiel der gleiche Stoff sowohl von einem Betrieb in Italien als auch von einem deutschen Unternehmen in die Europäische Union eingeführt, müssen beide jeweils registrieren. Kauft das deutsche Unternehmen diesen Stoff bei dem italienischen, dann muss das deutsche Unternehmen in Bezug auf die Registrierungspflicht nur sichergehen, dass die italienische Firma diese erfüllt hat.

Speziell für KMU, die noch gar keine Erfahrung mit der Registrierung von chemischen Stoffen haben, gibt es einen Leitfaden unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.

Anmeldungen bis Donnerstag, 19. Mai: Judith Scheuer-Schmidt, IHK-Team Energie und Umwelt, Telefon (06421) 9654-31, E-Mail: scheuer-schmidt@kassel.ihk.de. (red)



Tags: , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB