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Beabsichtigte Teilentziehung öffentlicher Verkehrsfläche

Melsungen. Die Stadt Melsungen beabsichtigt, eine Wegeteilfläche in der Gemarkung Melsungen, Flur 25, Flurstück 84, in einer Größe von rund 564 Quadratmetern, und das Wegegrundstück in der Gemarkung Melsungen, Flur 25, Flurstück 85, in einer Größe von 159 Quadratmetern, einzuziehen. Die Wegeteilfläche vom Flurstück 84 ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden und grenzt direkt an die Fulda. Diese Grundstücksflächen seien für den öffentlichen Verkehr entbehrlich, heißt es von Seiten der Stadt.

Die Einziehung der betroffenen Flächen ist mit Ablauf des 31. März 2007 vorgesehen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bis zu diesem Zeitpunkt beim Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, schriftlich erhoben oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.