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Fiskus an der Handwerkerrechnung beteiligen

Schwalm-Eder. Die Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder weist darauf hin, dass bei der Steuererklärung handwerkliche Arbeiten abgesetzt werden können. Wie der Leiter der Buch- und Steuerstelle, Horst Schneider, erklärte, können handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Maximal sind 20 Prozent von 3.000 Euro (Höchstbetrag) abzugsfähig.

Maßgeblich sind dabei die Handwerkerlohnkosten, Materialkosten werden dagegen nicht begünstigt. Als Beispiel nannte er Malerarbeiten in Höhe von 2.100 Euro, die mit 20 Prozent gefördert werden. Der Steuerpflichtige kann dann einen Steuerbonus von 420 Euro bei der Einkommenssteuererklärung ansetzten. Als Nachweis muss die Rechnung und den Zahlungsbeleg der Steuererklärung beigefügt sein. Alle wichtigen Informationen sind auch in dem Prospekt „Sparen Sie Steuern mit Ihrer Handwerker-Rechnung“ zusammengefasst. Der Prospekt kann kostenlos bei der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, Rudolf-Harbig-Straße 6 in Homberg oder den Außenstellen in Ziegenhain, Landgraf-Phillip-Straße 31 und Melsungen, Rotenburger Straße 13, abgeholt werden.