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Vorschläge für Denkmalschutzpreis 2007 einreichen

Wiesbaden. Mit dem Hessischen Denkmalschutzpreis werden denkmalpflegerische Leistungen gewürdigt, die über das rechtlich Gebotene hinausgehen und überregionale Bedeutung beanspruchen können. Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, weist darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für den Hessischen Denkmalschutzpreis 2007 noch bis zum 28. Februar läuft. Die Auszeichnung soll nach den Worten des Ministers Vorbilder für denkmalpflegerische Methodik und Freiwilligkeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen: „Während herausragende Kulturdenkmäler oft schon durch ihre besondere Bedeutung geschützt sind, bestimmt die große Zahl der übrigen Denkmäler das Bild unserer Kulturlandschaft. Oft sind diese in ihrer Vielzahl nur durch aufopferndes Engagement Einzelner zu retten oder zu erhalten.“

Der Hessische Denkmalschutzpreis wurde von der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen gestiftet und mit 15000 Euro dotiert. Preisträger können unter anderen Einzelpersonen, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein. Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes, der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege können gewürdigt werden. Über die Verleihung entscheidet eine unabhängige Jury unter der Leitung des Landesamts für Denkmalpflege. Ihr gehören Vertreter des Stifters, der Denkmalbehörden, des Handwerks und der ehrenamtlichen Verbände an.

Vorschlagsberechtigt sind weit über 600 Fördervereine und Initiativen in der Hessischen Denkmalpflege, die unteren Denkmalschutzbehörden (Kreisausschüsse, Magistrate der kreisfreien Städte, Magistrate der kreisangehörigen Städte mit eigener Bauaufsicht) und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Vorschläge sind an folgende Adresse zu richten: Landesamt für Denkmalpflege Hessen, z.Hd. Herrn Liebig, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden oder f.liebig@denkmalpflege-hessen.de. Erforderlich ist eine kurze Begründung, die zwei DIN A 4 Seiten nicht überschreiten darf. Zusätzlich können erläuternde Unterlagen wie Planzeichnung, Dia oder Fotografie, Presseberichte beigefügt werden (möglichst in einem Format, dass DIN A 4 nicht überschreitet).




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