Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer

Wiesbaden. Der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer begrüßt. „Der Beschluss schafft Klarheit hinsichtlich der Vermögensbewertungsregeln und ist grundsätzlich der richtige Weg, auch in diesem Punkt ein Mehr an Steuergerechtigkeit zu erreichen“, sagte Weimar heute in Wiesbaden. Schließlich fordere das Gericht vom Gesetzgeber eine Gleichbehandlung auf der Bewertungsebene, die derzeit nicht gegeben sei. Weimar betonte, dass mit dem Beschluss keine Steuererhöhung verbunden sei.

Auf Basis des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsse nun auch der Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge überprüft werden. „Die steuerliche Begünstigung einzelner Vermögensarten ist nach dem Beschluss dennoch möglich, doch müssen wir überprüfen, ob der vorliegende Entwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt“, sagte Weimar. „Eine solche Prüfung muss jetzt kurzfristig erfolgen, da der Beschluss zeigt, dass die geplanten Regelungen zur Unternehmensnachfolge weiterverfolgt werden können.“

Bei allen jetzt erforderlichen Überlegungen zur Umsetzung des Beschlusses und zur erforderlichen Neuregelung der Bewertung müsse besonders die Administrierbarkeit berücksichtigt werden. Es könne nicht angehen, dass die Steuerverwaltung – die ohnehin vor einer kaum beherrschbaren Normenflut stehe – hier noch zusätzliche Belastungen erfahre.

Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. Hessen vereinnahmte hier im Jahr 2006 326,4 Millionen Euro. Im Haushaltsplan 2007 sind Einnahmen in Höhe von 345 Millionen Euro angesetzt.




Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB