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Betrüger mit falschen Schecks

Schwalm-Eder. So ähnlich kann es passieren: Man bekommt für eine Dienstleistung oder eine Ware in Vorkasse einen Scheck zugesandt, der jedoch überhöht ausgestellt ist, das heißt, man bekommt damit mehr Geld, als die Forderung ausmacht. Den übersteigenden Betrag soll man doch bitte, zum Beispiel per „Western-Union-Money-Transfer“ oder „Money Gram“ (Blitzgiro), auf ein bestimmtes Konto rücktransferieren.

Angenommen, man verfährt so. Der auf dem Scheck ausgewiesene Betrag wird dem Konto gutgeschrieben, dann überweist man den übersteigenden Betrag zurück. Soweit so gut. Einige Tage vergehen, dann stellt man fest, dass die gutgeschriebene Summe seitens des Geldinstitutes wieder vom Konto zurückgebucht wurde. Auf Nachfrage erfährt man, dass festgestellt wurde, dass der Scheck eine Fälschung war.

Seit Jahresbeginn 2007 treten derartige Fälle im Schwalm-Eder-Kreis häufiger auf, weshalb sich die Polizei veranlasst sieht, diese Warnmeldung zu publizieren. Derartige Fallen lauern zum Beispiel beim Autoverkauf im Internet, bei online-Auktionen. Aber auch bei allen anderen Anbietern von Waren oder Dienstleistungen. Kürzlich sogar bei Pensionsbetreibern – dort wurden mehrere Personen angemeldet, das Geld im Voraus per Scheck überwiesen – allerdings zu viel. Der überzahlte Betrag wurde zurück transferiert. Das Geld ist weg, die Gäste werden nie kommen.

Tipp der Poizei: Immer erst auf die Echtheitsprüfung des Schecks bei der Bank warten. Vorsicht bei Überzahlungen per Scheck. Keine voreiligen Geldtransfers auf ausländische Konten. Die polizeilichen Ermittlungen in den betreffenden, von den Tätern ausgewählten Ländern, laufen meist ins Leere.