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Corts stellt Rechtslage nach Studienbeitragsgesetz klar

Wiesbaden. Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Studienbeiträge von 500 Euro je Semester vom Wintersemester 2007/2008 an erhoben werden: „So steht es in Artikel 6 des vom Landtag beschlossenen Studienbeitragsgesetzes. Die Landesregierung ist verpflichtet, geltende Gesetze umzusetzen und darf sie nicht einfach unbeachtet lassen.“ Der Minister erinnerte gleichzeitig daran, dass die Studienbeiträge zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre eingesetzt würden und damit vom Wintersemester 2007/2008 an unmittelbar den Studierenden zugute kämen. Die Hochschulen seien dabei, über den Einsatz der Mittel nach ihren jeweiligen Erfordernissen und unter Beteiligung der Studierenden selbst zu entscheiden.

Im Hinblick auf die öffentliche Diskussion über Treuhandkonten stellte der Minister klar, dass solche Konten rechtlich bedeutungslos seien. „Entscheidend für die Immatrikulation ist allein der Eingang der Beiträge auf dem Konto der jeweiligen Hochschule.“ Juristisch gebe es keinen Ermessensspielraum: Studierende, die die Beitragszahlung verweigerten, könnten nicht immatrikuliert werden beziehungsweise würden exmatrikuliert.




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