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Scheibelhuber zeichnete Borken zum Gombeth-Jubiläum aus

Borken. Staatssekretärin Oda Scheibelhuber verlieh der Stadt Borken anlässlich der 1200-Jahr-Feier des Stadtteils Gombeth die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde. „Bürgersinn und Zusammengehörigkeit gehören zu den tragenden Elementen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde würdigt das Land Hessen ein politisches Gemeinwesen, das über Jahrhunderte hinweg in eigener Verantwortung seine kommunalen Angelegenheiten selbst entscheidet“, sagte Innenstaatssekretärin Scheibelhuber.

„Die Ehrenurkunde trägt den Namen des großen Reformers und Staatsmannes Freiherr vom und zum Stein. Er rief den aktiven Staatsbürger in unserem deutschen Verfassungsleben erstmals auf die politische Bühne. Seine Botschaft ist heute so aktuell wie vor 200 Jahren“, so die Staatssekretärin.

Der Borkener Statdtteil Gombeth wurde 807 erstmals urkundlich als „Guntbotere“ erwähnt. Das war vor 1200 Jahren in der Zeit von Karl dem Großen. Heute ist die ehemals eigenständige Gemeinde ein Stadtteil von Borken und hat rund 850 Einwohner. „Plätschenten“, so werden die Gombether Bürgerinnen und Bürger im Volksmund genannt und die Plätschenten sind auch das Wahrzeichen von Gombeth. Immer wiederkehrenden Überschwemmungen der Schwalm und die vielen Wildenten brachten den Gombethern den Spitznamen „Plätsch-Enten“ ein.

Da die Stadt Borken bereits 1975 aus Anlass des damaligen 1200jährigen Jubiläums der Kernstadt die Freiherr-vom-Stein-Plakette erhalten hat, besteht nun die Möglichkeit der Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde. Die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde ist ein wesentliches Element der Stärkung und Verbindung zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie ist zum einen eine Anerkennung und Bestätigung der über viele Jahrhunderte hinweg bewiesenen Fähigkeit zur Selbstverwaltung. Des Weiteren hat die Ehrenurkunde die zukunftsgerichtete Aufgabe, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger zu stärken und die Bereitschaft zur Mitgestaltung der gemeindlichen Angelegenheiten zu kräftigen.

Zum Thema
Der 1757 in Nassau geborene und 1831 in Cappenberg gestorbene vom Stein war einer der wichtigsten Persönlichkeiten der preußischen Reformära. Er hatte die Idee der kommunalen Selbstverwaltung, obgleich er sie persönlich nicht durchsetzen konnte. Er wollte auch die königliche Kabinettsregierung durch ein verantwortliches Ministerium ersetzen. Zu seiner Zeit scheiterte dieses Vorhaben jedoch am preußischen Traditionalismus. Trotzdem steht sein Name für Modernisierung von Staat und Verwaltung sowie besonders für die Kommunalreform.

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette kann Gemeinden und Städten verliehen werden, die auf ein mindestens 750-jähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen – die Jubiläumszahl muss durch 25 teilbar sein – feiern wollen. 103 hessischen Gemeinden kann diese Ehrung noch zu teil werden. Die Einzelheiten und Voraussetzungen der Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden und Städte werden durch den Erlass des Hessischen Ministers des Innern vom 23. Oktober 2006 geregelt (Staatsanzeiger 2006 S. 2430).

Neben der nur einmal stattfindenden Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Gemeinden kann ihren einzelnen Ortsteilen aus Anlass eines entsprechenden Jubiläums die Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde verliehen werden. Die Einzelheiten und Voraussetzungen der Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Ehrenurkunde an Ortsteile sind ebenfalls in dem Erlass des Hessischen Ministers des Innern vom 23. Oktober 2006 niedergelegt (Staatsanzeiger 2006 S. 2430).