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Für Steuerzahler besseres Modell

Wiesbaden. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola Beer, wies anlässlich der Plenardebatte zur Altersversorgung der Landtagsabgeordneten auf die Vorzüge der kapitalgedeckten Altersversorgung – so wie sie die Grünen und FDP vorschlagen – hin: „Jede Generation muss die Kosten ihrer Abgeordneten von heute zahlen. Es kann nicht sein, dass die Generation von morgen weiterhin die Versorgung der Abgeordneten von gestern zahlen muss. Genau dies geschieht aber nach dem alten System, das SPD und CDU grundsätzlich beibehalten wollen.“

Der Vorteil der 1.500-Euro-Regelung sei dagegen, dass die Kosten der Abgeordnetenversorgung periodengerecht abgegrenzt würden. In anderen Bereichen, wie bei der Pflege- und Rentenversicherung, sei Roland Koch derjenige, der die Vorzüge einer kapitalgedeckten Versorgung stets betone. Von daher sei es völlig unverständlich, dass die CDU ausgerechnet nun, wo es um die Abgeordneten gehe, die Vorbildcharakter haben müssten, weiter für das alte System ohne Kapitaldeckung eintrete, so Beer.

Auf einen weiteren Vorteil wies die Liberale hin: „In seiner differenzierten Rede hat der CDU-Abgeordnete Lortz in der ersten Lesung zur Abgeordnetenversorgung formuliert, dass die Aktivbezüge der Abgeordneten zu gering seien. Durch die 1.500-Euro-Regelung käme man nun mit 8.128 Euro Aufwandsentschädigung in eine Höhe, die auch für Unternehmer und Freiberufler wieder interessant wäre. Somit könnte eine solche attraktive Bezahlung, aus der dann aber die Versorgungsleistungen selbst zu tragen wären, dazu führen, dass wieder mehr Selbständige und nicht nur Beamte im Parlament vertreten wären.“

Abschließend erklärte Beer: „Wir Liberale stimmen dem Gesetzentwurf der Grünen zu, weil dort der Systemwechsel hin zur Kapitaldeckung und Eigenvorsorge, wie wir ihn wünschen, vorgenommen wird. Wir begrüßen, dass die Grünen unseren Änderungswunsch aufgenommen und die Einzahlung der Beiträge in ein Versorgungswerk berücksichtigt haben.“