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Onlinewache wird schneller und effektiver

Wiesbaden. – Die Onlinewache der Hessischen Polizei, bei der Bürger und registrierte Nutzer über das Internet elektronisch Mitteilungen, Hinweise und Strafanzeigen an die hessische Polizei senden können, wird noch schneller und effektiver. „Seit ihrer Einführung im Februar 2005 haben bereits über 13.200 Strafanzeigen ihren elektronischen Weg über die Onlinewache in die hessische Polizei gefunden“, sagte der Minister. „Wir legen Wert darauf, dass die Onlinewache lediglich ein ergänzendes Angebot für den Bürger zur ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei ist und den direkten persönlichen und auch wichtigen Kontakt mit dem Bürger nicht ersetzen soll. Sie stellt eine von vielen Möglichkeiten der Erstattung von Strafanzeigen oder der Übermittlung von Hinweisen dar. Die notwendigen Folgemaßnahmen, wie z.B. Vernehmungen, finden weiterhin persönlich statt“, sagte Innenminister Volker Bouffier.

Die Onlinewache der Polizei Hessen befindet sich seit Februar 2005 im Internet unter www.polizei.hessen.de im Betrieb. Insgesamt ging bisher eine Zahl von mehr als 13.200 Vorgängen über die Onlinewache ein. Deliktsschwerpunkte bilden Straftaten rund um den Diebstahlsbereich. Dabei zog sich die Palette vom einfachen Diebstahl bis hin zum Diebstahl an Kfz. Weitere Schwerpunkte bilden alle denkbaren Betrugsvarianten, wobei die Warenbetrügereien hervorstechen.

Künftig wird eine Schnittstelle eingerichtet, mit der die Kontaktformulare noch besser an das Polizeiliche System angepasst werden. Dies ist insbesondere für Unternehmen interessant, die häufiger Anzeigen bei der Polizei erstatten. Ob es das Kaufhaus mit den Ladendieben oder der Verkehrsbetrieb mit den „Schwarzfahrern“ ist, sie können zukünftig schnell und ohne Medienbruch ihre Anzeigendaten an die Polizei übermitteln. Die Daten, die ohnehin durch das Unternehmen erhoben werden, müssen nicht doppelt erfasst werden. Über einen besonders geschützten Bereich der Onlinewache der Polizei Hessen werden die Daten in das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem übersandt. Als Bestätigung erhält der Kunde ein sofort recherchierbares Aktenzeichen zurück. Die Vorteile für beide Seiten liegen auf der Hand. Die Vorgänge werden einheitlich erfasst, wodurch die Datenqualität gesichert wird. Der Versand der Strafanzeigen erfolgt zeitnaher und Kosten für Versand und Verwaltung werden reduziert. „Daraus resultiert insgesamt eine Arbeitserleichterung und Zeitersparnis, die zusätzlich für die Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden kann“ so der Innenminister.

Die Befürchtung, Onlinewachen könnten für Denunziationen genutzt werden, hat sich anhand der bisher eingegangenen Mitteilungen und Strafanzeigen nicht bestätigt. Auf der Einstiegsseite der Onlinewache erfolgt der Hinweis, dass die dem PC des Mitteilers zugeteilte IP-Adresse aufgezeichnet wird, sodass diese im Falle eines Missbrauchs dieses Mitteilungsweges ermittelt werden können. Ansonsten werden sämtliche Mitteilungen verschlüsselt übermittelt und sind so für Dritte nicht lesbar.

Dass sich die Polizei Hessen mit der Onlinewache auf dem richtigen Weg befindet zeigte sich auch bei der Teilnahme am Wettbewerb „Kundenfreundliche Verwaltung“. Ministerpräsident Roland Koch händigte dafür am 20. Dezember 2006 Frank Wienand (HLKA) und Uwe Hangen (PTLV) für das Projekt Onlinewache den 1. Preis aus.