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Ab heute null Promille für Fahranfänger

Wiesbaden. Ab heute, dem 1. August, gilt für alle Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren die Null-Promille-Grenze. Der neue Paragraph 24 c des Straßenverkehrsgesetzes verbietet dem genannten Personenkreis das Konsumieren alkoholischer Getränke in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Alkoholsündern droht ein Bußgeld von 125 bis 1000 Euro und der Eintrag von zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ihre Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, ein entsprechendes Aufbauseminar zu belegen. Ein Fahrverbot ist allerdings nicht vorgesehen.

„Die Neuregelung für Fahranfänger ist notwendig, weil in der Unfallstatistik im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer junge Fahrer und Fahrerinnen im Alter von 18 bis 24 Jahren überdurchschnittlich häufig an Alkoholunfällen mit Personenschaden beteiligt sind“, so Innenminister Bouffier heute. Bei ihnen seien Wahrnehmungsstrategien und Automatismen der Fahrzeugbeherrschung erst im Aufbau begriffen. Sie müssten komplexere Fahraufgaben noch bewusst vollziehen und seien daher für die negativen Alkoholwirkungen besonders anfällig. „Bereits bei niedriger Alkoholkonzentration besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko“, so Bouffier.

Der Hessische Innenminister hebt hervor, dass mit dieser neuen Regelung klare und unmissverständliche Signale gesetzt wurden. „Fahren und Alkoholkonsum passen nicht zusammen. Aufgrund dieser klaren Botschaft an die Fahranfänger rechnen wir mit einem Rückgang der durch diesen Personenkreis verursachten alkoholbedingten Verkehrsunfälle“, betonte Bouffier. Die hessische Polizei wird das neue Alkoholverbot für Fahranfänger nun im Rahmen ihrer bisherigen Kontrollpraxis verstärkt mit überwachen.




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