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Tiere unter Beobachtung

Schwalm-Eder. Nachdem am 16. August bei einem Rind in der Gemeinde Kirtorf im Vogelsbergkreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt wurde, erlässt Landrat Frank-Martin Neupärtl eine Allgemeinverfügung über die Rinderhaltung in den Gemeinden Gilserberg, Willingshausen, Neukirchen, Ottrau und Schreckbach sowie der Stadt Schwalmstadt mit allen Stadtteilen. DAnach stehen alle empfänglichen Tiere nunmehr unter behördlicher Beobachtung.

Die Verfügung gilt ebenso für die die Ortsteile Densberg, Hundshausen und Elnrode-Strang (Jesberg), Dorheim und Schlierbach (Neuental), Olberode (Oberaula), Linsingen, Gebersdorf, Leimsfeld, Schönbornund Obergrenzebach (Frielendorf) sowie Niedenstein, Wichdorf, Ermetheis, Metze (Niedenstein), Besse, Grifte, Holzhausen (Edermünde) und Guxhagen an sich.

Für empfängliche Tiere in diesen Gebieten ordnet Neupärtl behördliche Beobachtung an. Die Tiere sind im Abspand von vier Wochen durch den beamteten Tierarzt einer Behörde klinisch untersuchen zu lassen. Verendete empfängliche Tiere sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Seuchenverdächtige Tiere sind virologisch oder serologisch untersuchen zu lassen. Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der empfänglichen Tiere zu machen. Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt sind am selben Tage aufzuzeichnen. Verendete Tiere müssen unschädlich beseitigt werden.