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Finanzminister Weimar besucht Stadtkirche St. Marien

Homberg. Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar hat gestern in der Hessentagsstadt 2008, Homberg (Efze) im Schwalm-Eder-Kreis, die Stadtkirche St. Marien besucht. Seit der dort einberufenen Synode von 1526, die die Einführung der Reformation in Hessen bedeutete, wird St. Marien als „Reformationskirche Hessens“ bezeichnet.

Der Finanzminister machte sich vor Ort ein Bild von den momentanen Sanierungsmaßnahmen an dem gotischen Baudenkmal, die in acht Bauabschnitte untergliedert sind: „Mit Blick auf die Kirchenbaulasten steht die Hessische Landesregierung zur getroffenen Vereinbarung mit den Kommunen und den Kirchen und somit auch zur christlichen Tradition unseres Bundeslandes“, erklärte der Minister. Im Zuge der Ablösung der kommunalen Kirchenbaulasten hat die Stadt Homberg (Efze) zum Ablösebetrag in Höhe von 2,13 Millionen Euro eine Landeszuwendung in Höhe von 1,06 Millionen Euro (das entspricht 50 Prozent) erhalten.

Insgesamt sind 254 hessische Kommunen dem Kirchenbaulastvergleich beigetreten. Diesen stehen Fördermittel in einer Gesamthöhe von rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen für besonders finanzschwache oder durch den Vergleich besonders massiv betroffene Kommunen noch zinslose Darlehen des Hessischen Investitionsfonds in Höhe von insgesamt rund 15 Millionen Euro. „Der Stadt Homberg wurde diesbezüglich ein Darlehen von 427.000 Euro gewährt“, ergänzte Weimar.

Eine Kirchenbaulast ist die Verpflichtung der Kommune, Kirchengebäude instand zu halten oder wieder herzustellen. Der Umfang der Kirchenbaulast kann von Ort zu Ort verschieden sein. Die Rechtsquellen dieser Baulastverpflichtungen sind vielfältig und variantenreich, zum Beispiel durch Gewohnheitsrecht und durch Verträge. Der Entstehungsgrund reicht teilweise bis in die Reformationszeit zurück. Auf der anderen Seite sind die kirchlichen Vermögenswerte verfassungsrechtlich geschützt.

Die Hessische Landesregierung hatte Mitte Dezember 2003 mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen in Hessen, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund eine Rahmenvereinbarung zur Ablösung der Kirchenbaulasten in Hessen unterzeichnet.

Obwohl die Kostenträgerschaft der kommunalen Kirchenbaulasten ausschließlich bei den Städten und Gemeinden lag und für das Land keine rechtlichen Verpflichtungen bestehen, sind hierbei sowohl das partnerschaftliche Verhältnis zu den Kommunen als auch die Erhaltung der historisch bedeutsamen und vielfach das Ortsbild prägende Kirchengebäude – so ist St. Marien das Wahrzeichen von Homberg (Efze) – maßgebend für das Engagement des Landes gewesen. „Wir wollen, wie in allen anderen Bereichen, auch bei diesen wichtigen und notwendigen baulichen Maßnahmen ein verlässlicher Partner der Kommunen sein“, betonte der Minister. Mit dieser Vorgehensweise sei sowohl den Kommunen als auch den Kirchen geholfen.

So konnte auch vermieden werden, dass es künftig zu Auseinandersetzungen oder gar Prozessen zwischen Kommunen und Kirchen über die Höhe der Zahlungen zum Erhalt kirchlicher Gebäude kommt. Die Landeskirchen und Bistümer übernehmen mit der Freistellungserklärung die Garantie, dass gegenüber den Kommunen künftig keine Baulastenansprüche mehr geltend gemacht werden.

Insgesamt sieht die Rahmenvereinbarung vor, dass die Baulast für Kirchen und Pfarrhäuser pauschal berechnet und innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren abgegolten werde. Die Kirchen verzichten auf insgesamt 165,05 Millionen Euro der errechneten Baulastverpflichtungen von insgesamt 315,1 Millionen Euro. Die restlichen rund 150 Millionen Euro müssten die Kommunen ablösen, wobei ihnen eine freiwillige Finanzierungshilfe von originären Landesmitteln in Höhe von rund 19 Millionen Euro und Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich von rund 56 Millionen Euro, insgesamt rund 75 Millionen Euro (gleich 50 Prozent), gewährt werden.

„Die landesweite Umsetzung der Ablösung wird umfangreiche Bauinvestitionen über mehrere Jahre zur Folge haben, mit denen die hessische Bauwirtschaft gestärkt wird“, sagte der Finanzminister zum Abschluss seines Besuches.




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