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Fast 1000 kopierte GameBoy Advance Spiele

Bad Zwesten/Bad Wildungen. Dass der Umgang mit Raubkopien empfindliche straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann, verspüren derzeit zwei Frauen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg und dem angrenzenden Schwalm-Eder-Kreis. Fast eintausend kopierte Spiele für die GameBoy Advance Spielekonsole mit einem Verkaufswert von rund 40.000 Euro stellten Beamte der Kripo in Korbach bei einer Wohnungsdurchsuchung in einem Bad Wildunger Ortsteil sicher. Die Kriminalbeamten nahmen zudem zwei Computer, über die der Verkauf der Computerspiele abgewickelt wurde, in amtliche Verwahrung.

Ein Hinweis aus der Bevölkerung brachte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg auf die Spur zweier Frauen, die im Verdacht stehen, die Spiele gewerbsmäßig über ein Auktionshaus im Internet verkauft zu haben. Ein Testkauf bestätigte den Verdacht, dass es sich bei dem erworbenen Spiel um eine Raubkopie handelte. Die Folge war, dass die GVU bei der für den Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft in Kassel Strafanzeige wegen der unerlaubten Verwertung von urheberechtlich geschützten Werken erstattete.

Kriminalbeamte aus Korbach und Homberg rückten vor kurzem bei den beiden Hauptverdächtigen mit Durchsuchungsbeschlüssen an und wurden fündig. Neben der Verkäuferadresse in dem Bad Wildunger Ortsteil durchsuchten sie auch bei der sogenannten Account-Inhaberin in Bad Zwesten. In dem Bad Wildunger Ortsteil entdeckten die Beamten dann auch eine ganze Klappbox voller kopierter Ware, die von einer 28-jährigen Hausfrau und Mutter im Internet vertrieben wurde. Der unerlaubte, scheinbar lukrative Nebenerwerb, den die Frau ohnehin ohne Gewerbeanmeldung betrieb, hat nun Folgen.

In Bad Zwesten fanden die Ermittler zwar keine weiteren Raubkopien, jedoch war die dort wohnende 43-jährige Bekannte als verantwortliche Inhaberin des Internetkontos festgestellt worden.

Bei den sichergestellten Raubkopien handelt es sich um aktuell gefragte Spiele, wie z.B. „Fifa 07“ oder „Need for speed“. Die 28-Jährige hatte eine große Palette gängiger Spiele im Angebot. Die Titel wurden als Originalware im Auktionshaus angeboten, wo sie regulär zu Ladenpreisen zwischen 20 und 60 Euro gehandelt werden. Die kopierte Ware wechselte teilweise für den halben Ladenpreis den Eigentümer.

Die als Lagerware deklarierten Spiele wurden ohne die üblichen durchsichtigen Kunststoffverpackungen angeboten. Nach bisherigen Ermittlungen bezog die 28-Jährige die Ware aus einem asiatischen Land. Produktpiraten stellten die Kopien her, die in der Darstellungsqualität nicht von Originalen zu unterscheiden sind.

Neben dem Strafverfahren drohen den beiden Verantwortlichen nun empfindliche Folgen aus zivilrechtlichen Schadensersatzklagen der Inhaber der Herstellungsrechte. Für die Käufer bzw. Nutzer solcher Raubkopien bedeutet bereits das Laden auf eine Spielekonsole ein unerlaubtes und damit strafbares Kopieren. Daher der Tipp von Staatsanwaltschaft und Polizei: Finger weg von kopierter Ware, egal ob es sich um Spiele oder Musik handelt. Der Kaufinteressierte sollte bei besonders günstigen Angeboten vorsichtig sein. Neben einem Schnäppchenpreis kann auch die fehlende, aber übliche Originalverpackung auf Raubkopien hinweisen.

Vor dem Hintergrund einer riesenhaften Welle von Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen gilt:
Im Zweifelsfall spart man nie soviel Geld, wie es einem im Nachhinein kosten kann.




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