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Schorbach, Schönau und Berge Förderschwerpunkte 2008

Wiesbaden. „Die hessische Dorferneuerung ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt. Bereits 2005 sind mit der Bündelung der Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen auch die Programmziele der Dorferneuerung insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel weiterentwickelt worden. So hat die Innenentwicklung der Dörfer stärkeren Vorrang bekommen und erstmals kann auch das kommunale Flächenmanagement zur Lenkung von Investitionen in die Ortskerne gefördert werden“, erklärte Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel anlässlich der Bekanntgabe der neuen Förderschwerpunkte in das Dorferneuerungsprogramm 2008.

Im nächsten Jahr werden insgesamt 34 Dörfer neu in das hessische Dorferneuerungsprogramm aufgenommen und sollen damit über einen Zeitraum von neun Jahren in Lebensräume mit sicherer wirtschaftlicher Grundlage und hoher Lebensqualität weiterentwickelt werden. Darunter auch Ottrau-Schorbach, Gilserberg-Schönau, Homberg-Berge. Insgesamt werden im nächsten Jahr 261 Dörfer in Hessen nach dem Dorferneuerungsprogramm gefördert. „Damit wird die Erfolgsgeschichte der hessischen Dorferneuerung fortgesetzt“, führte der Minister weiter aus.

Trotz Kürzung der EU- und Bundesmittel um rund vier Millionen Euro im Jahr 2006 stiegen die Gesamtmittel von 28,33 Millionen Euro in 2006 auf 28,85 Millionen Euro in 2007. Für das Jahr 2008 sind Fördermittel in derselben Größenordnung vorgesehen. Darüber hinaus wird in 2008 der Höchstbetrag für die Förderung privater Maßnahmen von 20.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht. Bezüglich der Förderkonditionen für Existenzgründungen von Kleinstbetrieben und für private Investitionen im Landtourismus gelten dieselben Bestimmungen. „Das Land Hessen hat auf die Kürzung der EU-Mittel sofort reagiert und seinerseits die Landesmittel erhöht. Dadurch wird noch mal deutlich, wie hoch der Stellenwert ist, den die Hessische Landesregierung der Dorferneuerung beimisst“, betonte der Minister.

Außerdem werden die Mittel besser verteilt, indem der Fördersatz für kommunale Einzelprojekte zukünftig von durchschnittlich 65 Prozent auf durchschnittlich 50 Prozent gesenkt wird, um so mehr einzelne Schwerpunktorte fördern zu können. Das Hessische Umweltministerium trägt somit vor allem dem demografischen Wandel Rechnung, da so jährlich rund zehn Orte mehr in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen werden können. In Hinblick auf die gesamte Förderperiode bedeutet dies, dass rund hundert Orte mehr in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen werden können.

„Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass über die jeweiligen Förderschwerpunkte hinausgehend auch in anderen Orten Maßnahmen zur Innenentwicklung der Ortskerne durchgeführt werden können, die in einem überörtlichen konzeptionellen Zusammenhang wie beispielsweise sich gegenseitig ergänzende Funktionen von Gemeinbedarfseinrichtungen mit dem Förderschwerpunkt stehen“, erklärte der Minister.

„Dank dieser Anpassung der Förderrichtlinie kann in Hessen nun deutlich mehr Dorferneuerung stattfinden“, so der Minister abschließend.