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Gemeinnützige Vereine und Steuern erfolgreich

Wiesbaden. Die Vortragsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ erfreut sich großer Beliebtheit. Ehrenamtliche Vereinsvertreter können sich hier unentgeltlich und fundiert über Fragen der Gemeinnützigkeit und des damit verbundenen Steuerrechts informieren. „Mit diesen Veranstaltungen leisten wir einen beständigen Beitrag zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in Hessen“, erklärte Finanzminister Weimar: „So werden steuerliche Probleme der Vereine vermieden, bevor sie entstehen. Hier wird Vertrauensarbeit geleistet. Die jeweiligen Vereine können die zuständigen Mitarbeiter unserer Finanzämter als Partner kennenlernen, die ihnen weiterhelfen.“

In dieser Legislaturperiode fanden 33 Veranstaltungen der Reihe in Kooperation von Hessischem Finanzministerium und den jeweiligen Finanzämtern statt. Die einzelnen Termine stehen unter der Schirmherrschaft des Hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar bzw. des Hessischen Finanzstaatssekretärs Dr. Walter Arnold. Beide unterstreichen hiermit die hohe Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in Hessen. „Die großartige Arbeit der Ehrenamtlichen braucht auch sichtbare Anerkennung“, betonte Finanzminister Weimar. Durchschnittlich nehmen 650 Vereinsvertreter an einem Termin teil, so dass sich rechnerisch die Zahl der Besucher seit 2003 sogar auf 21.450 beläuft. „Diese großartige Resonanz zeigt, dass dieses Angebot richtig und wichtig ist. Ein riesiger Erfolg“, bekräftigte Karlheinz Weimar.

Etwa zwei Millionen Freiwillige setzen sich in ganz Hessen für die Gemeinschaft ein. Besonders erfreulich ist daher, dass durch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht wurden:

Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ regelt das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern.

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 gilt nun unter anderem:
* Die Übungsleiterpauschale steigt von 1.848 Euro auf 2.100 Euro.
* Die Pauschalierungsgrenze für die Vorsteuer, die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen und die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Aktivitäten ist von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben worden.
* Eine Vereinheitlichung des Spendenabzugsbetrags von bisher 5 Prozent oder 10 Prozent auf jetzt einheitliche 20 Prozent erfolgte.
* Eine unbeschränkte Vortragsfähigkeit des Spendenabzugs wurde erreicht. Das heißt: Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten der Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht steuerlich berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern werden in das oder die nächsten Jahre bis zur endgültigen Abzugsfähigkeit vorgetragen. Damit einhergehend entfallen die komplizierten und eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten bei Großspenden ab 25.565 Euro und Zuwendungen von 20.450 Euro.
* Außerdem wurde eine Anhebung der Grenze für den erleichterten Spendennachweis von Kleinspenden von bisher 100 Euro auf 200 Euro erzielt. Als Nachweis reicht ein Überweisungsträger.
* Überdies wurde eine steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 Euro eingeführt.

Der Steuer-Experte Heiner Woitschell vom Finanzministerium führte in allen dreiunddreißig Veranstaltungen durchs Programm, gab konkretere Informationen und beantwortete Fragen der Vereinsvertreter. Er weist besonders auf den „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“ hin, der in diesen fünf Jahren eine Auflage von fast 170.000 Exemplaren erreichte. Der „Steuerwegweiser“ wird bei den Veranstaltungen und über die Finanzämter ausgegeben. Er kann auch über die Internetseite des Hessischen Finanzministeriums (www.hmdf.hessen.de) als Infomaterial bezogen werden. Weitere Informationen stehen auf der Landesseite www.gemeinsam-aktiv.de den Ehrenamtlichen zur Verfügung.




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