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Kreis gibt Geld fürs Handwerk

Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss hat auch in diesem Jahr trotz der defizitären Haushaltslage der Kreishandwerkerschaft für Aus-, Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen einen Zuschuss von 3.200 Euro gewährt. Landrat Frank-Martin Neupärtl betonte, dass damit die Bemühungen der Kreishandwerkerschaft zur Qualifizierung von Arbeitnehmern unterstützt werden sollen. Auch wenn die Handwerksbetriebe in der Regel kaum internationale Geschäftsbeziehungen hätten, müssten sie sich auf den lokalen und regionalen Märkten den Kundenwünschen anpassen.

Dazu gehören laut Neupärtl neue Techniken und neue Produkte, die ein Garant für die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe sind. Es gelte die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe auf Dauer zu erhalten und noch zu steigern. Dies stelle neben einer flexiblen Arbeitsorganisation auch hohe berufliche Anforderungen an die Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen in den Betrieben. Die Anforderungen würden von den Arbeitnehmern/Innen durch Qualifizierungsmaßnahmen erworben und seien der Schlüssel für den langfristigen Erfolg der Betriebe.

Die Kreishandwerkerschaft führte im vergangenen Jahr 60 überbetriebliche Wochenlehrgänge mit 652 Teilnehmern, zwei Lehrgänge „Fit für Ausbildung und Beruf“ mit 23 Teilnehmern, Umschulungen in verschiedenen Berufen mit 30 Teilnehmern und sechs Seminare mit 130 Teilnehmern durch.

Landrat Frank-Martin Neupärtl zeigte sich erfreut über die positiven Arbeitslosenzahlen im Schwalm-Eder-Kreis, an deren Entwicklung die Handwerksbetriebe beteiligt sind. „Damit der erfreuliche Trend auch weiterhin anhält, müssen die Arbeitsmarktakteure ihre Anstrengungen bezüglich einer Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsstellensituation fortsetzen“, heißt es in einer Pressemitteilung aus der Kreisverwaltung.

Und weiter: „Das Ausbildungsstellenangebot im Schwalm-Eder-Kreis nimmt zwar wieder zu, jedoch sind noch immer Ausbildungsplatzbewerber unversorgt. Aus diesem Grund unterstützt der Kreis auch in diesem Jahr die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz.“