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Frist für Heizöltanks läuft ab

Schwalm-Eder. Am 31. Dezember läuft die Frist für Heizöltanks aus. Bis dahin müssen alle Öllagerstätten von 1.000 bis 10.000 Liter von einem Sachverständigen überprüft sein. Darauf wies Obermeister Kurt Hensel (Homberg) auf der Herbstversammlung der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Schwalm-Eder hin.

Als Gast hatte die Innung Erwin Hochfeld eingeladen, der für den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz beim Schwalm-Eder-Kreis für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist.

Eine Fristverlängerung über das Jahresende hinaus wird es nicht geben, sagte Hochfeld. Jeder Betreiber einer Öllagerstätte ist verpflichtet, seine Anlage bei der zuständigen Wasserbehörde anzumelden und eine Sachverständigenüberprüfung durchführen zu lassen. Vor der Prüfung sei es ratsam, einen Fachbetrieb hinzuzuziehen, der vorab die Anlage in Augenschein nimmt, rät Hochfeld. Er wies darauf hin, dass jeder Betreiber für seine Anlage verantwortlich sei und dafür auch hafte. Gerade durch schadhafte Tankanlagen könnten enorme Kosten durch Umweltschäden entstehen.

Die Mitgliedsbetriebe der Innung hätten die Grundlagen der Hessischen Anlagenverordnung seither positiv begleitet und ihre Kunden auf die neue Verordnung frühzeitig hingewiesen, sagte Obermeister Hensel. Die Nachfrage zeige, dass die Verordnung greift und den Bürgern Sicherheit und Umweltschutz auch etwas wert sei. Hensel forderte die Innungsfachbetriebe auf, weiterhin zu informieren und ihre Kunden zu überzeugen, bevor der Gesetzgeber mit Bußgeldern droht.

Im Bild: Obermeister Kurt Hensel