Hartung geht, Friedrich und Hupfeld rücken nach
Melsungen. Mit Schreiben vom 5. Februar hat Helmut Hartung seine Mandate in der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat des Stadtteiles Kirchhof niedergelegt. Gemäß Kommunalwahlgesetz rücken Peter Friedrich, Tannenwäldchen 28, in die Stadtverordnetenversammlung und Kurt Hupfeld, Im Kirchhöfer Grund 48, in den Ortsbeirat des Stadtteiles Kirchhof nach.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des jeweiligen Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.