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Planentwürfe für Hombergsgraben liegen offen

Melsungen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 30. Januar den Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hombachsgraben“ im Stadtteil Obermelsungen beschlossen. Ziel ist der Planung die Ausweisung eines Sondergebiets für regenerative Energie – Photovoltaik. Die Planbereichsfläche des Bebauungsplanes liegt in der Flur 1 der Gemarkung Obermelsungen und umfasst die Flurstücke 20/14, 21/9, 22 und 93/1.

Die Entwürfe der Bauleitplanungen mit jeweiliger Erläuterung beziehungsweise Begründung und Umweltbericht und den wesentlich vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 25. Februar bis einschließlich 28. März während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer Nr. 20 öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auskunft wird auf Verlangen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.