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Neue Richtlinien für Unterkunfts- und Heizungskosten

Schwalm-Eder. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 werden die als angemessen anzuerkennenden Unterkunfts- und Heizungskosten für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII angehoben. Der Kreisausschuss hat nach einer umfangreichen Erhebung der tatsächlich zu zahlenden Unterkunfts- und Heizungskosten beschlossen, die bisher geltenden Beträge, die von der Arbeitsförderung Schwalm-Eder und dem Sozialamt des Schwalm-Eder-Kreises anerkannt wurden, zu erhöhen.

Beträge in der Übersicht

Hinsichtlich der zu übernehmenden Heizungskosten wurde die bestehende Richtlinie komplett überarbeitet. Die anzuerkennenden Heizungskosten werden jetzt anhand des Energiebedarfes der Wohnung unter Berücksichtigung der Bausubstanz ermittelt. Der konkrete Bedarf wird anhand der aktuellen Brennstoffpreise berechnet. Insoweit wird auf die beigefügten Tabellen verwiesen.
Landrat Neupärtl betont, dass bei Einhaltung der in der Richtlinie genannten Beträge die Unterkunfts- und Heizungskosten ohne weitere Prüfung anerkannt werden. Bei darüber hinaus geltend gemachten Kosten wird es eine Einzelfallprüfung geben, um den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Die in der Richtlinie festgesetzten Werte stimmen mit dem in der HNA vor kurzem veröffentlichen Mietpreisspiegel überein. Auch die Energiekosten decken sich mit den Ergebnisse der Erhebungen des Deutschen Mieterbundes, der die Heizkosten im Jahr 2007 mit 0,85 Euro pro Quadratmeter beziffert.

Landrat Neupärtl hofft, dass mit der neuen Richtlinie ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit geleistet wurde und insbesondere, dass die Interessen der Hilfeempfänger angemessen berücksichtigt werden.

Die Richtlinien gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008. Die Hilfeempfänger müssen keinen gesonderten Antrag auf Anpassung ihrer Bescheide stellen. Die Sozialverwaltung wird unaufgefordert jeden Hilfefall anhand der neuen Richtlinie überprüfen und die zu bewilligenden Kosten entsprechend anpassen.

Bei der Vielzahl der Fälle ist es jedoch nicht möglich, die Umstellungen sofort vorzunehmen. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen wird. Auch bittet man darum, von Nachfragen abzusehen. Die Richtlinie ist im Internetauftritt des Schwalm-Eder-Kreises eingestellt und unter dem Menüpunkt „Bürgerservice“ und  „Infomaterial“ unter dem Stichwort „Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit  der Unterkunfts- und Heizungskosten gemäß § 22 Abs. 1 SGB II und § 29 SGB XII“ zu finden.




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