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Freizeit für Senioren auch 2008

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt mit, dass auch im Jahr 2008 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland-Sylt Erholungsangebote für Senioren stattfinden werden. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hat erneut seine Zustimmung für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Seniorenfreizeiten in Höhe von 4.500 Euro gegeben.

Senioren, deren Rente, Pension und sonstiges Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch- Zwölftes Buch – liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten der Erholungsfreizeit erhalten. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 694 Euro für Alleinstehende und 937 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten.

Um an einer der vom Kreis angebotenen Seniorenfreizeiten teilnehmen zu können, müssen Selbstzahler das 55. Lebensjahr, Beihilfeempfänger das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren reicht es, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für maximal 14 Tage gewährt werden.

Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können leider nicht berücksichtigt werden, da diesem Personenkreis über die Fürsorgestelle der Kriegsopfer andere Urlaubsmöglichkeiten eingeräumt werden. Die Beantragung der Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.

Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung sind Frau Kelm, Telefon (05681) 775493) und Frau Breul, Telefon (05681) 775492 für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit, Frau Stöhr, Telefon (05681) 775271 für die Bezuschussung der Erholungsmaßnahme.



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