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Vorschlagsliste zur Schöffenwahl liegt aus

Melsungen. Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Stadt Melsungen für die Wahlperiode 2009 bis 2013 liegt gemäß Gerichtsverfassungsgesetz werktags in der Zeit vom 27. Juni bis 4. Juli während der Dienststunden in Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, Rathaus, Zimmer 3 – Auskunft -, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann beim Magistrat der Stadt Melsungen binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.



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