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Katzen mit Luftdruckwaffe beschossen

Guxhagen-Wollrode. Ein Katzenhalter aus Guxhagen-Wollrode erstattete am Mittwoch Strafanzeige bei der Polizeistation Melsungen, da seine beiden Katzen mit einer Luftdruckwaffe beschossen worden sind. Den ersten Fall bemerkte der in der Wendelgasse in Wollrode wohnende Tierhalter am 1. Juli, als er eine der Katzen (Perserkatze) kämmte. Er konnte das Geschoss, ein sogenanntes Diabolo, selbst entfernen, da es nicht tief eingedrungen war. Am Dienstag, 8 Juli, stellte der Mann gegen 22 Uhr fest, dass im Laufe des Tages auch die andere Katze (Hauskatze) beschossen worden war.

Diesmal musste der Tierhalter die Katze zum Tierarzt bringen, der das Geschoss, wieder ein Diabolo, entfernte. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Wer Hinweise auf den Schützen geben kann, soll sich bitte an die Polizei in Melsungen wenden, Telefon (05661) 7089-0.

Hinweis: Der Erwerb einer Luftdruckwaffe ist ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei. Allerdings darf eine Luftdruckwaffe nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. In diesem Fall wäre ein Waffenschein erforderlich. Der Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Straftat dar (§§ 2;10 Abs. 4; 52 WaffG). Das Schießen mit einer Luftdruckwaffe ist ohne amtliche Schießerlaubnis nur innerhalb befriedetem Besitztum und auch nur dann erlaubt, wenn das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§§ 2;12 Abs. 4: 53 WaffG).