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Weigand: Bundverfassungsgericht bestätigt FDP-Position

Schwalm-Eder. Der FDP-Kreisvorsitzende Nils Weigand begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Aufhebung des Rauchverbotes, da es damit die Positionen und Bedenken der FDP bestätige. „Das Bundesverfassungsgericht hat die von der FDP seit Beginn der Debatte geäußerten rechtlichen Bedenken heute bestätigt. Für die FDP als Rechtsstaatspartei war von Anfang an klar, dass das Thema Nichtraucherschutz mit Augenmaß umgesetzt werden muss; dies ist aber nirgendwo geschehen. Vor allem die wirtschaftlichen Nachteile für Wirte und die Ungleichbehandlung von Einraumgaststätten wurde von uns von Anfang an beanstandet. Das hat auch das Verfassungsgericht heute so gesehen.“

Man habe in Hessen mit dem bereits von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf eine Grundlage für die anstehenden Beratungen vorgelegt, sagt Weigand. Er gehe davon aus, dass nun alle Fraktionen gemeinsam mit den Liberalen an einer der dem Verfassungsgericht entsprechenden Lösung arbeiten werden und sich nicht mehr hinter Gerichten versteckten. „Das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren kann bis Oktober abgeschlossen sein und Hessen somit als eines der ersten Bundesländer ein verfassungsgemäßes Gesetz verabschieden.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten sowie einer Diskothekenbetreiberin, die sich gegen Bestimmungen der Nichtraucher­schutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wendeten, verhandelt.

Weigand ruft in Erinnerung, dass die hessische FDP sich von Anfang an nachdrücklich für die Einführung der Kennzeichnungspflicht eingesetzt und zum derzeit in Hessen geltenden Gesetz bereits eine nachbessernde Novelle eingebracht habe. „Wir Liberale haben schon immer vor den wirtschaftlichen Folgen des Nichtraucherschutzgesetzes für Gastwirte gewarnt. Mit unserem Vorschlag müssen Einraum-Gaststättenm das Rauchverbot nicht umsetzen, sofern sie gut sichtbar für den Gast an der Tür kennzeichnen, dass in ihren Räumen geraucht wird. Gerade die von uns vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht wurde vom Verfassungsgericht heute bestätigt“, so Nils Weigand abschließend.



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