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Jeder Hesse zahlte 258 Euro für Sozialhilfe

Hessen. Im Jahr 2007 wurden in Hessen brutto 1,8 Milliarden Euro für die Sozialhilfe (inklusive Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, aber ohne Leistungen für Asylbewerber) ausgezahlt. Die Ausgaben lagen nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes damit um vier Prozent höher als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen – vor allem Erstattungen durch andere Sozialleistungsträger – in Höhe von 227 Millionen Euro mussten netto knapp 1,6 Milliarden Euro für die Sozialhilfe ausgegeben werden.

Rein rechnerisch wandte somit jeder Hesse 258 Euro dafür auf. Regional gab es erhebliche Unterschiede. Die höchsten Ausgaben pro Einwohner hatte die Stadt Frankfurt am Main mit 278 Euro, die niedrigsten der Odenwaldkreis mit 55 Euro. Die kreisfreien Städte waren mit durchschnittlich 234 Euro je Einwohner stärker belastet als die Landkreise mit 86 Euro.

Gut 1,1 Milliarden Euro der Bruttoausgaben wurden für Leistungen in Einrichtungen, weitere 600 Millionen Euro für Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen aufgewandt. Rund 46 Prozent der Leistungen wurden von den örtlichen Trägern und 54 Prozent vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlichem Träger gezahlt. Der LWV ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig.

Die Nettoausgaben in Höhe von knapp 1,6 Milliarden Euro verteilten sich 2007 wie folgt: Auf die Eingliederungshilfe behinderter Menschen entfiel gut die Hälfte der Ausgaben. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte 19 Prozent aus. Für die Hilfe zur Pflege wurden rund 15 Prozent und für die Hilfe bei Krankheit, Sterilisation und Familienplanung gut sechs Prozent der Nettoausgaben aufgewandt. Knapp sieben beziehungsweise knapp zwei Prozent entfielen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise auf sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Innerhalb der verschiedenen Hilfearten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Mehraufwendungen erfolgten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (plus sechs Prozent), für die Hilfe zur Pflege (plus fünf Prozent), für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen (plus sechs Prozent) und für Hilfe zur Gesundheit (plus acht Prozent) sowie für sonstige Hilfen (plus 21 Prozent). Dagegen sanken die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (minus fünf Prozent) gegenüber dem Vorjahr.

Ein Vergleich der Sozialhilfeausgaben gegenüber der Zeit vor 2005 ist wegen der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2005 nur bedingt möglich. Denn zum einen erhalten nach der Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe (Hartz IV) die bisher erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) sowie deren Familienangehörige nunmehr Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), nämlich „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ und keine Sozialhilfe mehr. Zum anderen wurde das Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII eingeordnet wodurch diese Leistungen erstmals in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen werden. Durch diese Änderungen sanken die Ausgaben von 2004 auf 2005 um rund 30 Prozent.