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Weniger Insolvenzen bei Unternehmen und Verbrauchern

Hessen. Im ersten Halbjahr 2008 haben die hessischen Amtsgerichte über 820 Insolvenzanträge von Unternehmen entschieden, gut zwölf Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, setzte sich damit der seit Mitte 2004 zu beobachtende Rückgang der Unternehmensinsolvenzen fort.

Der Anteil der mangels Masse abgewiesenen Anträge sank in der ersten Jahreshälfte 2008 nochmals auf 31 Prozent. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre wurde jeder zweite Antrag abgewiesen, im Jahr 2007 waren es fast 33 Prozent. Die offenen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Gerichte auf insgesamt 363 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2008. Dies entspricht durchschnittlich 443 000 Euro je Unternehmensinsolvenz. Im Jahr 2007 lag dieser Wert mit 726 000 Euro deutlich höher. Von der Insolvenz ihres Arbeitgebers unmittelbar betroffen waren in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 2 427 Beschäftigte, im gesamten Jahr 2007 waren es über 7 800.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag mit 3 285 Anträgen im ersten Halbjahr 2008 um 5,3 Prozent niedriger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damit scheint der sich schon in der zweiten Jahreshälfte 2007 abzeichnende Wendepunkt bei den Verbraucherinsolvenzen erreicht zu sein. Seit Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 1999 war deren Zahl ständig gestiegen und erstmals 2007 leicht gesunken. In der ersten Hälfte 2008 waren diese zahlungsunfähigen Verbraucher mit durchschnittlich 62 400 Euro verschuldet, und damit stärker als im Vorjahr (61 600 Euro).