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90 Jahre Frauenwahlrecht

2008 jährt sich zum 90. Mal die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. Im Erfurter Programm von 1891 hatte die SPD die Einführung des Frauenwahlrechts gefordert, das mit den ebenfalls geforderten Veränderungen des ungleichen Wahlrechts zu einem gleichen Wahlrecht für Männer und Frauen führen sollte. Mit der Abdankung des Kaisers, der Ausrufung der Republik und dem Übergang der Regierungsgewalt auf den revolutionären Rat der Volksbeauftragten verwirklichte der Rat aus MSPD- und USPD-Vertretern die Forderung in seinem Aufruf vom 12. November 1918.

„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht – für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Das am 30.November 1918 von den Volksbeauftragten verabschiedete Wahlgesetz bestätigte den ersten Aufruf, so dass bei der Wahl zur Nationalversammlung am 18. Januar 1919 Frauen erstmals wählen durften und gewählt werden konnten. Für die MSPD zogen 19, für die USPD 3 Frauen in die Nationalversammlung ein. Am 19. Februar 1919 sprach mit Marie Juchacz zum ersten Mal eine Frau in einem deutschen Parlament.

Zu einer Festveranstaltung „90 Jahre Frauenwahlrecht“ lädt der Arbeitskreis sozialdemokratischer Frauen herzlich ein für Samstag, den 15. November, um 10.30 Uhr in die Stadthalle Melsungen.