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IHK: Änderungen der Verpackungsordnung beachten

Nordhessen. Die IHK Kassel informiert darüber, dass mit der fünften Novelle zur Verpackungsverordnung ab dem 1. Januar 2009 zahlreiche Unternehmen neuen Regelungen zur Verpackungsrücknahme und zum Recycling von Altverpackungen unterliegen. Betroffen sind Hersteller, die Waren abpacken oder abfüllen, Importeure auf allen Handelsstufen, Hersteller von sogenannten Serviceverpackungen sowie alle Versand- und Internethändler. Alle diese unterliegen als „Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen“, einer zwingenden Pflicht, sich bei einem oder mehreren der an Markt tätigen dualen Systeme für Verpackungsentsorgung und –recycling zu beteiligen.

Zielsetzung für diese neue Regelung ist, dass der Gesetzgeber möglichst alle Inverkehrbringer von befüllten Verkaufsverpackungen, die zum privaten Endverbraucher gelangen, auch an einer Finanzierung der Rücknahme- und Recyclingsysteme, wie dem gelben Sack und der blauen Tonne beteiligen möchte. Betroffen davon sind zum Beispiel Internetversandhändler, welche bereits lizenzierte Verpackungen für den Zweck des Transports nochmals mit einer Versandtasche oder einem Karton versehen. Auch diese Verpackungen müssen als Verkaufsverpackungen zwingend lizenziert werden.

Größere Inverkehrbringer sind im Übrigen verpflichtet bei Überschreitung von materialabhängigen Mengenschwellen (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe und Kartonagen sowie 30 Tonnen bei den übrigen Materialien jeweils bezogen auf ein Jahr), zum 1. Mai 2009 erstmals die von ihnen 2008 in Verkehr gebrachten Mengen und Materialien testiert von einem Wirtschaftsprüfer oder Sachverständigen beziehungsweise Umweltgutachter in einer Datenbank als Nachweis der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu hinterlegen.

Nähere Informationen auf der Webseite der IHK Kassel, www.ihk-kassel.de.



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