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Über 60 Millionen Arbeitsstunden mehr als im Vorjahr

Hessen. In Hessen arbeiteten im Jahr 2007 die rund 3,09 Millionen Erwerbstätigen insgesamt über 4,5 Milliarden Stunden. Das waren über 60 Millionen Stunden bzw. 1,4 Prozent mehr als im Jahr 2006. Wie das Hessische Statische Landesamt aufgrund der Analyse der regionalen Arbeitsvolumenberechnung des „Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) mitteilt, war für den Zuwachs die gute konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2007 maßgebend, die zu einer kräftigen Belebung des Arbeitsmarktes führte. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg 2007 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 48 100 Personen oder 1,6 Prozent.

Das durchschnittliche Arbeitspensum eines Erwerbstätigen in Hessen lag im Jahr 2007 bei 1451 Stunden. Im Vergleich zum Vorjahr sank die durchschnittliche Pro-Kopf-Arbeitszeit bei gleicher Anzahl von Werktagen um drei Stunden oder 0,2 Prozent. Ursächlich hierfür war ein Rückgang der durchschnittlich geleisteten Jahresarbeitszeit der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen um zehn Stunden je Erwerbstätigen auf nunmehr 2067 Stunden. Die geleisteten Jahresarbeitsstunden der Arbeitnehmer blieben mit 1373 Stunden gegenüber dem Vorjahr konstant.

Die durchschnittliche Pro-Kopf-Arbeitszeit in Hessen betrug im Jahr rund 18 Stunden mehr als in Deutschland (1433 Stunden). In den alten Ländern (ohne Berlin) arbeitete ein Erwerbstätiger mit 1421 Stunden ebenfalls deutlich weniger als in Hessen. Hauptursache für die großen Differenzen sind die unterschiedlichen tariflichen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer, die verschiedene Bedeutung der individuellen Arbeitszeiten (Voll- oder Teilzeitbeschäftigung und der marginalen Beschäftigung) sowie die ungleichen Wirtschaftsstrukturen.

Berücksichtigt man nur die Arbeitszeiten der ausschließlich vollzeitbeschäftigten Personen, dann betrug nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit 1682 Stunden für das Bundesgebiet. Dies war ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um vier Stunden oder 0,2 Prozent. Die hessischen Zahlen dürften hiervon nicht wesentlich abweichen.

Die höchsten Arbeitszeiten in Hessen wurden in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit durchschnittlich 1781 Stunden erbracht. 70 Stunden weniger – aber mit 1711 Arbeitsstunden deutlich über dem Landesdurchschnitt – arbeitete ein Erwerbstätiger im Baugewerbe. In den Dienstleistungsbereichen insgesamt war aufgrund der größeren Bedeutung der Minijobs oder der Teilzeitbeschäftigung die durchschnittlich geleistete Jahresarbeitszeit mit 1430 Stunden deutlich geringer.

Das von den Erwerbstätigen geleistete Arbeitsvolumen war im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr in allen bedeutenden Wirtschaftsbereichen gestiegen, relativ am stärksten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe (plus 3,8 bzw. plus 3,3 Prozent). Schwächere Zuwachsraten gab es bei Finanzierungen, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen mit einem Plus von 2,7 Prozent. Zuwachsraten unter einem Prozent meldeten Handel, Gastgewerbe und Verkehr. Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) lag das geleistete Arbeitsvolumen mit plus 0,1 Prozent knapp über dem Vorjahresergebnis.

Zusätzlich zur Berechnung des Arbeitsvolumens für das Jahr 2007 wurden auch die bisher veröffentlichten Ergebnisse ab dem Jahr 2004 überarbeitet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Die Berechnungen sind abgestimmt auf die Bundeseckwerte des Arbeitsvolumens zum Berechnungsstand August 2008.

Weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit können auf der Homepage des AK ETR abgerufen werden (www.statistik-hessen.de/erwerbstaetigenrechnung). Das Arbeitsvolumen in Hessen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständiger beziehungsweise als mithelfender Familienangehöriger innerhalb Hessens eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Erziehungsurlaub, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingter Abwesenheit nicht zum Arbeitsvolumen. Das Arbeitsvolumen entspricht somit der Anzahl der Stunden, die während des Bezugszeitraums – das heißt ein Jahr – tatsächlich am Arbeitsplatz erbracht wurden.