- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Hundeverordnung: Anzeigepflicht für Rottweiler

Melsungen. Nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundeverordnung) in der Fassung vom 16. Dezember  2008 zählen seit 1. Januar 2009 auch Rottweiler zu den gefährlichen Hunden. Dies betrifft sowohl reinrassige Rottweiler als auch Rottweilermischlingshunde. Diese Hunde dürfen nur mit einer besonderen Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnispflicht entfällt für solche Rottweiler, die bereits vor dem 31. Dezember 2008 in Hessen gehalten und bisher nicht auffällig wurden, sofern der Halter den Besitz spätestens bis zum 30. Juni 2009 anzeigt.

Bürgermeister Dieter Runzheimer fordert daher alle Einwohner auf, die in Melsungen Rottweiler oder Rottweilermischlingshunde halten, dies schriftlich beim Bürgermeister als Ordnungsbehörde, Am Markt 1, 34212 Melsungen innerhalb der genannten Frist anzuzeigen. Nähere Auskünfte gibt es beim Leiter des Ordnungsamtes, Roland Schmidt, Telefon (05661 )  708-170, E-Mail: roland.schmidt@melsungen.de.