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Modernisierung von Mietwohnungen wird gefördert

Schwalm-Eder. „Das Programm zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen wird vom Land Hessen auch in 2009 fortgeführt“, teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Mit der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen sollen Wohnungen, die vor 1984 bezugsfertig geworden sind, den aktuellen Ausstattungsstandard des sozialen Wohnungsbaus erhalten. Gefördert wird mit Darlehen, die bis zu 29.750 Euro je Wohnung betragen können. Die Darlehen werden in den ersten fünf Jahren zinslos gewährt und sind in den ersten zehn Jahren mit ein Prozent zu tilgen.

Mit der Gewährung der Darlehen geht der Eigentümer Belegungs- und Mietbindungen ein. Die Belegungsbindung beginnt mit dem Abschluss der Modernisierung und endet mit Ablauf des zehnten Jahres. Innerhalb dieses Zeitraumes sind bei einem Wohnungswechsel die Wohnungen nur Wohnungssuchenden zu überlassen, deren Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Wohnberechtigung ist durch einen Wohnberechtigungsschein nachzuweisen. Die Mieterhöhung ist auf höchstens 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat begrenzt.

Förderungsfähig sind nach Auskunft von Landrat Neupärtl nur Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehören:
– die Verbesserung der Energieversorgung und der Wasserversorgung sowie der sanitären Einrichtungen,
– bauliche Maßnahmen zur Eignung einer Wohnung für Menschen mit Behinderungen,
– die Verbesserung der unmittelbaren Umgebung des Mietwohngebäudes (z. B. Grünflächen, Kinderspielplätze).

Eine Förderung ist nur möglich, wenn
– mehr als die Hälfte der Mieter der Modernisierung und der Mieterhöhung zugestimmt haben,
– die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde.

Sofern neben Modernisierungs- auch Energieeinsparungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, können zur Finanzierung der energetischen Maßnahmen Darlehen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder dem Programm „Wohnraum modernisieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden. Wegen der verschiedenen Möglichkeiten wird Interessenten empfohlen, sich bei der Kreisverwaltung – Fachbereich Wirtschaftsförderung – in Homberg, Parkstraße 9, Telefon (05681) 775-475 oder (05681) 775-476 beraten zu lassen.

Für das Modernisierungsprogramm des Landes muss der Schwalm-Eder-Kreis dem Hessischen Wirtschaftsministerium Vorhaben bis Ende April 2009 melden. Für die Anmeldung ist ein Vordruck zu verwenden, den Mietwohnungseigentümer bei der Kreisverwaltung anfordern können. Die Anmeldungen für das Programm sollten bis spätestens 15. April 2009 erfolgen.