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Land fördert selbst genutztes Wohneigentum

Schwalm-Eder. Das Land Hessen stellt auch 2009 wieder Finanzierungsmittel zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung. Die Mittel sind nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Erwerb von bereits bestehendem Wohneigentum vorgesehen, teilt Landrat Frank-Martin Neupärtl mit. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Darlehen (Zinssatz derzeit 2,90 Prozent für zehn Jahre), die beim Kreisausschuss beantragt werden können.

Mit einem Hessen-Baudarlehen wird der Neubau von selbstgenutzten Gebäuden bevorzugt für Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern gefördert. Die Darlehenshöhe beträgt im Regelfall 80.000 Euro. Die Gewährung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. So dürfen die Antragsteller zum Beispiel bestimmte Einkommensgrenzen (Ehepaar mit zwei Kindern = anrechenbares Maximaleinkommen: 42.300 Euro) nicht überschreiten. Ein Eigenkapital von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten muss vorhanden sein und vorgegebene Wohnflächengrenzen (Einfamilienhaus: 150 Quadratmeter) dürfen nicht überschritten werden.

Für den Erwerb vorhandenen Wohnraumes kann ein Hessen-Darlehen beantragt werden, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, im Höchstfall 100.000 Euro (ab drei Kindern 105.000 Euro) betragen kann. Zu den Gesamtkosten gehören der Kaufpreis, die Nebenkosten und evtl. Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Für den Erwerb eigenen sich nur Wohngebäude oder vorhandene Eigentumswohnungen, die keinen wesentlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf aufweisen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie beim Hessen-Baudarlehen; sie werden im Bestandserwerb jedoch etwas großzügiger ausgelegt.

Um nähere Einzelheiten über die beiden Förderprogramme zu erfahren, rät Landrat Neupärtl allen Bauherren und Käufern, sich vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrages mit dem Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, in Verbindung zu setzen. Dort können auch die aktuellen Konditionen erfragt werden.

Die Mitarbeiter sind während der Sprechzeiten – montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie telefonisch unter den Rufnummern (05681) 775-475, 775-476 und 775-474 zu erreichen.