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Urlaub für Senioren in kreiseigenen Einrichtungen

Schwalm-Eder. Landrat Frank-Martin Neupärtl teilt mit, dass auch in diesem Jahr in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland-Sylt Erholungsangebote für Senioren stattfinden werden. Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises habe erneut seine Zustimmung für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Seniorenfreizeiten in Höhe von 4.500, Euro gegeben. Senioren, deren Rente, Pension und sonstiges Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – liegt, können einen Zuschuss zu den Kosten der Erholungsfreizeit erhalten. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 702 Euro für Alleinstehende und 948 Euro für Ehepaare.

Um an einer der vom Kreis angebotenen Seniorenfreizeiten teilnehmen zu können, müssen Selbstzahler das 55. Lebensjahr, Beihilfeempfänger das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren reicht es, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.  Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können leider nicht berücksichtigt werden, da diesem Personenkreis über die Fürsorgestelle der Kriegsopfer andere Urlaubsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Die Beantragung der Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung: Frau Kelm (05681) 775493), Frau Breul (05681) 775492 für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit, Frau Stöhr (05681) 775271 für die Bezuschussung der Erholungsmaßnahme.