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Jugendämter nahmen 30 Prozent mehr Kinder in Obhut

Hessen. Die hessischen Jugendämter meldeten 2008 insgesamt 2605 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, knapp 30 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme (98 Prozent) oder Herausnahme (zwei Prozent) aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Dabei ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten nicht erforderlich.

Die Interventionen betrafen vor allem ältere Kinder. Über die Hälfte (54 Prozent) waren älter als 14 Jahre. Allerdings zeigt sich in den letzten fünf Jahren, dass immer mehr jüngere Kinder in Obhut genommen werden: So waren im Jahr 2003 noch über 63 Prozent der betroffenen Kinder älter als 14 Jahre.

Die am häufigsten genannten Anlässe für Schutzmaßnahmen, wobei Mehrfachantworten gegeben werden konnten, waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (48 Prozent) sowie Beziehungsprobleme (knapp 17 Prozent). Seit 2003 nahm der Anteil der Überforderung der Eltern von 31 auf 48 Prozentpunkte zu.

Die Familienkonstellation spielt hierbei eine große Rolle. So lebten rund die Hälfte der in Obhut genommenen Kinder bei dem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Patchworkfamilie. Im Jahr 2003 lag dieser Anteil bei rund vier Zehntel.

Die Interventionen betrafen zu sieben Zehntel deutsche und zu drei Zehntel ausländische Kinder und Jugendliche. Der relativ hohe Anteil der Nichtdeutschen erklärt sich aus 184 unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland (knapp sieben Prozent aller Fälle). Zwischen 2003 und 2008 nahm die Zahl der unbegleitenden Einreisen aus dem Ausland um über die Hälfte ab.

Die Inobhutnahmen erfolgten zu 27 Prozent auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen. Bei 73 Prozent lag eine Gefährdung vor. Die Mehrheit der in Obhut Genommenen sind Mädchen (55 Prozent).

77 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden in einer Einrichtung, 18 Prozent bei einer geeigneten Person und fünf Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht.