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Pflegestützpunkte: Kreis stimmt Rahmenvertrag zu

Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss hat nach Mitteilung von Landrat Frank-Martin Neupärtl den Beitritt des Schwalm-Eder-Kreises zu einem Rahmenvertrag für die Errichtung von Pflegestützpunkten in Hessen beschlossen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen und mit Zustimmung des Bundesrates am 25. April 2008 verabschiedeten Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist die Schaffung von Pflegestützpunkten. Das Land Hessen hatte von der im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgegebenen Möglichkeit (Landesrechtsvorbehalt) Gebrauch gemacht und eine Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Hessen erlassen. Danach haben die Pflegekassen und Krankenkassen in Hessen zunächst in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes mindestens einen Pflegestützpunkt einzurichten.Die Landkreise werden bei der Errichtung von Pflegestützpunkten eingebunden. Durch die kommunale Beteiligung wird nach Angaben von Landrat Neupärtl die Steuerungsfunktion der Landkreise erhalten bleiben, auch zum Schutz und zur Einbindung der auf kommunaler Ebene vorhandenen Strukturen.

Vertreter der hessischen Pflegekassen und der beiden kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag haben sich auf  einen Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen geeinigt. Mit der Errichtung von Pflegestützpunkten wird eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen zwei Kostenträgern (örtlicher Sozialhilfeträger/Pflegekassen) erreicht, so Landrat Frank-Martin Neupärtl.

Der Rahmenvertrag ist die Grundlage für den regional abzuschließenden Pflegestützpunktvertrag mit den Verbänden der Pflegekassen. Auf der örtlichen Ebene wird in diesen Verträgen dann alles Weitere zu den Aufgaben, der Organisation und den Kosten für den Betrieb des Pflegestützpunktes festgelegt.

Das Land Hessen wird sich bedauerlicher Weise nicht an der Finanzierung des Aufbaues und der Unterhaltung des Pflegestützpunktes beteiligen, sodass der Kreis und die Pflegekassen den Pflegestützpunkt je zur Hälfte finanzieren müssen. Lediglich an der nach dem Rahmenvereinbarung vereinbarten landesweiten Evaluierung wurde vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit eine Kostenbeteiligung des Landes zugesichert. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von 45.000 Euro erwartet Landrat Neupärtl für die Errichtung des Pflegestützpunktes jedoch aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.