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Arbeitsförderung und Jugendamt kooperieren

Schwalm-Eder. Nach Einschätzung von Landrat Frank-Martin Neupärtl gibt es zwischen der Tätigkeit der Arbeitsförderung und des Jugendamtes zahlreiche Schnittpunkte. Deshalb soll zukünftig soll die Zusammenarbeit weiter verbessert und noch verbindlicher gestaltet werden. Neupätl betont, dass die Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung sowie der sozialen Integration junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen seien, eine gemeinsame Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und der Träger der Grundsicherung sei. Deshalb habe der Kreisausschuss dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsförderung Schwalm-Eder und dem Jugendamt zugestimmt.

Im Interesse aller betroffenen jungen Menschen wollen die Partner dieser Vereinbarung eine intensive und an der individuellen Problemlage ausgerichtete Betreuung und Förderung erwerbsfähiger, hilfebedürftiger Menschen unter 25 Jahren effektiv umsetzen.

Besonders wichtig sei dem Landrat, dass die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB VIII nicht nebeneinander angeboten würden, sondern in enger Abstimmung zwischen der örtlichen Arbeitsförderung und dem Jugendamt ineinander griffen. Erhalte ein junger Mensch sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch nach dem SGB VIII, erfolge eine enge Zusammenarbeit und ein regelhafter Austausch zwischen der Arbeitsförderung und dem Jugendamt. (red)