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28000 Empfänger von Sozialhilfe

Hessen. Ende 2008 bezogen landesweit gut 28000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU). Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren dies 500 Personen oder zwei Prozent mehr als ein Jahr zuvor. 36 Prozent der HLU wurden außerhalb von Einrichtungen, 64 Prozent in Einrichtungen gewährt. Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt hat, wer bedürftig ist und lediglich bis zu drei Stunden täglich erwerbsfähig ist (voll erwerbsgeminderte Personen hingegen erhalten „Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“). Hilfebedüftige Personen, die mindestens drei Stunden erwerbsfähig sein können, erhalten SGB II Leistungen (Hartz IV). Mit Einführung der Hartz IV Gesetzgebung verringerte sich die Anzahl der Sozialhilfeempfänger um über 95 Prozent.

Neben dem Regelsatz für den notwendigen Lebensunterhalt werden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, eventuelle Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe gewährt. Daneben bestehen Ansprüche auf Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorge sowie Sonderhilfen auch in Form von Darlehen.

47 von 10000 Einwohnern waren in Hessen auf HLU angewiesen. Das Durchschnittsalter lag bei rund 48 Jahren, wobei die männlichen Bezieher mit 44 Jahren wesentlich jünger als die weiblichen Bezieher (53 Jahre) waren. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei 35 Monaten.

Wie bei Hartz IV wird die Sozialhilfe Bedarfsgemeinschaften gewährt. Die Mehrheit der Empfänger lebten mit 98 Prozent in einem Einpersonenhaushalte.

Der Bruttobedarf der Empfänger außerhalb von Einrichtungen betrug durchschnittlich 700 Euro, davon entfielen rund vier Zehntel auf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Durchschnittlich 159 Euro (23 Prozent) wurden durch ein anerkanntes Einkommen gedeckt, sodass ein Nettobedarf von durchschnittlich 542 Euro ausgezahlt wurde.

Der durchschnittliche Bedarf der Empfänger in Einrichtungen lag bei 261 Euro. Mit 19 Euro schlug der zusätzliche Barbetrag (Taschengeld) zu Buche. Das angerechnete Durchschnittseinkommen dieser Empfänger lag bei rund 90 Euro. Da dieser Personenkreis vorrangig Leistungsansprüche aus der bedarforientierten Grundsicherung hat, wurde das Einkommen, z. B. aus Rente bereits bedarfsmindernd verrechnet. Erst danach (falls der Bedarf noch nicht ausreichend gedeckt ist) werden Leistungen aus der Sozialhilfe gewährt.

Die Haupteinkommensarten waren eine Rente wegen Erwerbsminderung, Altersrente oder Hinterbliebenenrente.



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