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Dreisprungleistungen nachträglich anerkannt

Melsungen. Die Verantwortlichen der Melsunger Leichtathleten erhielten am Wochenende vom Wettkampfsportwart des Hessischen Leichtathletik-Verbandes ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Leistungen im Dreisprung, die beim Abendsportfest am 23. Juni 2009 im Waldstadion erzielt wurden, anerkannt werden müssen. Nach diesem Sportfest vermerkte im Veranstaltungsbericht die im Wettkampfbüro eingesetzte Person, dass die erzielten Ergebnisse im Dreisprung nicht in die Bestenlisten aufgenommen werden können, da keine Plastilinmasse am Absprungbalken zur Verfügung stand. Die zuständige Regionalkoordinatorin für Nordhessen setzte diese Bemerkung allerdings eigenmächtig ein. „Es war nicht zu verstehen, dass sie eine solche Entscheidung traf, obwohl sie dafür gar nicht zuständig war und auch keine Ortsbesichtigung an der Dreisprunganlage vornahm“, erklärt MT-Trainer Alwin J. Wagner.

Horst Diele (Obermelsungen), der an diesem Tag vom Leichtathletikkreis Schwalm-Eder als Verbandsaufsicht eingesetzt war, hatte bei dem Dreisprungwettbewerb nichts auszusetzen. „Es waren ausreichend Kampfrichter anwesend, ein Windmesser war vorhanden und der Absprung war deutlich durch ein weißes Klebeband gekennzeichnet“, so Diele, der an eine Nichtaufnahme der Dreisprungleistungen in den Bestenlisten keinen Gedanken verschwendet hatte. Obwohl Diele diese Fakten der zuständigen Person nach der Veranstaltung im Wettkampfbüro mitteilte, zeigte sich die Regionalkoordinatorin nicht einsichtig und bestand darauf, den Hinweis auf die Nichtaufnahme der Dreisprungleistungen in den Veranstaltungsbericht zu schreiben.

Gegen diese Entscheidung legte der Wettkampfleiter der MT 1861 Melsungen, Hans-Jörg Engler, unverzüglich Widersprung beim Hessischen Leichtathletik-Verband ein.  Pünktlich nach den Sommerferien teilte der Wettkampfsportwart des HLV, Klaus Schuder, der MT Melsungen in einem Schreiben mit, dass es beim Dreisprung zulässig sei, auch mit einer geklebten Absprunglinie den Wettkampf durchzuführen, wenn – wie  im Melsunger Waldstadion – kein 7m bzw. 9m Balken vorhanden ist.  Somit, so Schuder, sind diese Melsunger Ergebnisse auch bestenlistenfähig.

Alwin J. Wagner, der noch am Abend der Veranstaltung die Entscheidung der Regionalkoordinatorin als absolut falsch einstufte, überraschte die jetzige Entscheidung des Hessischen Leichtathletik-Verbandes nicht. Schließlich wurde er viele Jahre als Schiedsrichter oder Wettkampfleiter vom Deutschen und auch vom Internationalen Leichtathletik-Verband eingesetzt. Wagner: „Nicht nur bei solch großen Veranstaltungen muss man Regelkenntnisse vorweisen und absolut topfit sein. Auch auf Kreisebene sollte man sich im Regelwerk auskennen.  Wenn aber, wie in Melsungen geschehen, zum fehlenden Fachwissen auch noch Arroganz und Eitelkeit hinzukommen, ist es besonders schlimm. Die Leidtragenden sind immer die Athleten, die solche Entscheidungen nicht verstehen können. Aber durch das Schreiben des HLV-Wettkampfsportwartes Schuder wurden ihre Leistungen rückwirkend wieder anerkannt und somit ist wieder alles in bester Ordnung.“