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Polizei nimmt Mitglieder der Freien Käfte in Gewahrsam

Schwalm-Eder. Im Zuge Gefahren abwehrender Einsatzmaßnahmen der Polizeidirektion Schwalm-Eder zum Schutz öffentlicher Veranstaltungen wurden am Wochenende drei Personen vorübergehend in polizeiliches Gewahrsam genommen. Seit dem 27. September war es im Schwalm-Eder-Kreis in drei Fällen – einmal vor einer Gaststätte, zweimal während Kirmesveranstaltungen – zu Körperverletzungen gegen Gäste/Besucher gekommen. In einem Fall wurden auch hinzu gerufene Polizeibeamte teils schwer verletzt. In allen drei Fällen wurden Personen als Tatverdächtige ermittelt, die durch die Polizei der Gruppierung Freie-Kräfte-Schwalm-Eder (FKSE) zugerechnet werden. Die Gruppierung wird als rechtsextremistisch eingestuft.

In Folge dieses wiederholten, aggressiven und gewaltbereiten Auftretens von Personen aus der Gruppierung FKSE, hat die Polizei die Überwachungsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen kreisweit verstärkt. Dabei kommen auch Beamte der Hessischen Bereitschaftspolizei zum Einsatz. Parallel dazu werden Personen, die der Gruppierung FKSE zugerechnet werden, aufgesucht und so genannte Gefährderansprachen geführt sowie die jeweiligen Aktivitäten dieser Personen durch Polizeikräfte weitestgehend begleitet. Bei diesen Maßnahmen der Polizei steht die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Vordergrund.

In der Nacht zu Samstag wurden zwei Personen der Gruppierung FKSE in Gewahrsam genommen, nachdem sie im Rahmen einer privaten Geburtstagsfeier erheblich alkoholisiert vor das Veranstaltungsgebäude in Frielendorf-Lenderscheid getreten waren und verbotenes, nationalsozialistisches Liedgut sangen. Es handelt sich um einen 18-jährigen und einen 19-jährigen aus dem Schwalm-Eder-Kreis. Die Maßnahme war erforderlich, um weitere Straftaten gleicher Art zu verhindern und um eine Eskalation der Lage vor Ort zu verhindern. Beide Personen wurden nach Beendigung der Veranstaltung, am Samstagmorgen, wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen beide wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen § 86a Strafgesetzbuch – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – eingeleitet.

Ein weiterer Teilnehmer an der betreffenden Geburtstagsfeier wollte, erheblich unter Alkoholeinfluss stehend, mit seinem PKW fortfahren. Als Polizeibeamte ihn daran hinderten, wurden sie von der Person, einem 21-jährigen aus Frielendorf, bespuckt und beleidigt. Er leistete erheblichen Widerstand gegen die Polizeibeamten, so dass er gefesselt werden musste. Gegen die Person wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet. Nach Ausnüchterung wurde er am Samstagmorgen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der junge Mann wird nicht der Gruppierung FKSE zugerechnet. (ots)