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Kreis bestellt Ombudsmann für Sozialhilfeempfänger

Schwalm-Eder. Der Kreisausschuss hat zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 28. September 2009 vorläufig den Leiter des Fachbereiches Rechtsangelegenheiten, Michael Schneider, zum Ombudsmann in Angelegenheiten des Sozialgesetzbuches II bestellt. Landrat Neupärtl verweist auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, FWG, CDU, GRÜNE/BÜNDNIS 90 und FDP, drei Ombudsstellen für die Kreisteile Melsungen, Fritzlar-Homberg und Schwalmstadt zu installieren.

Folgende Aufgaben sollen von diesen Ombudsstellen übernommen werden:
– Unbürokratische und außergerichtliche Vermittlung in Konfliktfällen
– Dokumentation von Schwierigkeiten in der Anwendung des SGB II
– Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
– Halbjährlicher Bericht an den Kreistag

Die Einrichtung dieser drei beschlossenen Ombudsstellen ist derzeit wegen der Ungewissheit der zukünftigen Organisationsstruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II nicht möglich. Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsförderung Schwalm-Eder über den 31. Dezember 2010 nicht fortgeführt werden.

Die Bundesregierung hat noch keine endgültige Regelung der zukünftigen Organisationsstruktur der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II getroffen. Ohne Gewissheit über die zukünftigen Kompetenzen ist die Besetzung der Ombudsstellen, so Landrat Neupärtl, nicht möglich. Die zukünftigen Entscheidungsträger sind bei der Besetzung einzubeziehen. Um dem Willen des Kreistages, Ombudsstellen einzurichten, möglichst zügig Geltung zu verschaffen, hat der Kreisausschuss vorläufig – bis zu einer endgültigen Regelung der Organisationsstruktur der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II – eine Ombudsstelle beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, in Person von Michael Schneider, geschaffen. Er verfügt als Leiter des Rechtsamtes, langjähriger Vorsitzender des Anhörungsausschusses und ehemaliger Bürgerbeauftragter über die entsprechende Erfahrung und Sachkunde.

Landrat Neupärtl betont abschließend, er erwarte eine baldige, klare Entscheidung der Bundesregierung über die zukünftigen Organisationsstrukturen, um entsprechend dem Beschluss des Kreistages die beschlossenen Ombudsstellen auf ehrenamtlicher Basis im Kreis einrichten zu können. (red)