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Hartz-IV-Debatte: Sozialleistungen zurückholen

Statt Sanktionen: Sozialleistungen zurückholen – von den Arbeitgebern!

Kassel.
Als „völlig realitätsfern“ hat der nordhessische DGB Vorsitzende Michael Rudolph die Forderung nach härteren Sanktionen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II bezeichnet. Bereits die derzeitigen Sanktionsregelungen führten dazu, dass Erwerbslose unter Androhung von Regelsatzkürzungen dazu gezwungen würden, Arbeit zu niedrigsten Löhnen anzunehmen. Diese Löhne lägen zum Teil über 30 Prozent unter den tariflichen oder ortsüblichen Löhnen. Damit seien sie laut Gesetz sittenwidrig. Argen sollen sich Sozialleistungen zurückholen „Mancher Arbeitgeber nutzt die Not der Menschen schamlos aus und lässt sie für Hungerlöhne arbeiten“, sagte Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Nordhessen.

Diese müssten von den Argen, also der Allgemeinheit, aufgestockt werden. „Hier werden die Sozialkassen geplündert. Die Argen müssen solche Arbeitgeber verklagen und sich erschlichene Sozialleistungen zurückholen“, fordert
der Gewerkschafter. Dazu habe man von Minsterpräsident Koch allerdings bisher nichts gehört.

Beispiel: Arge in Stralsund mit Klage erfolgreich. Dabei sei es in der Praxis durchaus möglich, dass der Staat sich das Geld von schamlosen Unternehmern zurückhole. So hat die Arge in Stralsund einen Arbeitgeber verklagt, der sittenwidrige Löhne gezahlt hat. Das Arbeitsgericht hat ihn dazu verurteilt, der Arge einen Teil der ergänzenden Sozialleistungen zu erstatten, den diese ergänzend zum Arbeitslohn zahlen musste. Der Arbeitgeber hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. „Wenn die nordhessischen Argen diesem Beispiel folgen, wird es auch für einige hiesige Arbeitgeber ziemlich ungemütlich“, sagte Michael Rudolph. (Arbeitsgericht Stralsund AZ 1 Ca 313/08). (red)




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