- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Neupärtl soll Nachfolger von Rudolph werden

Schwalm-Eder. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Unterbezirk Schwalm-Eder mahnt an,  die Nachfolge von Günter Rudolph als SPD-Unterbezirksvorsitzenden rasch zu regeln. Rudolph hatte bereits beim Parteitag 2008 erklärt nicht wieder für dieses Amt zu kandidieren. „Wir schlagen daher jemanden vor, der sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben im Schwalm-Eder-Kreis einsetzt“, erklärte Hans Lehmann, Vorsitzender der AfA. „Deshalb schlagen wir einstimmig als neuen SPD-Unterbezirksvorsitzenden Frank-Martin Neupärtl vor, erklärte Lehman nach einer Sitzung des AfA-Unterbezirksvorstandes in Borken. „Neupärtl hat das Ohr an der Basis und nah bei den Menschen!“ erklärte Lehmann abschließend.

Der AfA-Unterbezirksvorstand befasste sich außerdem bei der letzten Sitzung mit dem Thema Leiharbeit. Zentrale Ziele sozialdemokratischer Beschäftigungspolitik sind ein hoher Beschäftigungsstand und die Schaffung guter Arbeitsbedingungen. Erwerbsarbeit ist für die allermeisten Menschen zentrale Voraussetzung für guten Lebensstandard, sie bietet ihnen Anerkennung und Selbstverwirklichung. Wir halten deshalb am Ziel der Vollbeschäftigung fest.

Wir wollen die Bedingungen für gute Arbeitsplätze schaffen. Sie sollen gerecht entlohnt sein, einen hohen Standard an Arbeits- und Gesundheitsschutz und gleiche Augenhöhe zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bieten. Wir wollen keine Ausbeutung am Arbeitsplatz. Das ist auch eine Frage der Würde der Arbeit. Wir wollen das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet und sozial abgesichert, stärken. Gute Arbeitsbedingungen sind die Voraussetzung für hohe Produktivität und hohen Wohlstand. Das gleiche gilt für eine gerechte Einkommensverteilung. Jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin muss der berufliche Aufstieg möglich sein – auch aus einfacher Arbeit.

Sozialdemokratische Beschäftigungspolitik hat in den letzten Jahren gute Erfolge erzielt. Die Arbeitslosigkeit konnte vor der Krise deutlich gesenkt werden. Mit unseren Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen und der Binnennachfrage und der Ausweitung der Kurzarbeit haben wir den Arbeitsmarkt auch in der Krise stabilisiert.

Bei allen Erfolgen verkennen wir jedoch nicht, dass prekäre Beschäftigung in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Leiharbeit macht dabei einen großen Teil prekärer Beschäftigung aus. Seit langem sind Fehlentwicklungen in der Leiharbeitsbranche bekannt. Die SPD hat frühzeitig reagiert. Wir haben gemeinsam mit den Gewerkschaften die Probleme in der Branche aufgearbeitet und bereits 2007 im SPD-Gewerkschaftsrat Vorschläge für die Beseitigung des Missbrauchs der Leiharbeit vorgelegt. Diese sind auch in das SPD-Regierungsprogramm eingeflossen. Aufgrund des Widerstands der Union konnten diese in unserer Regierungszeit nicht umgesetzt werden.

Durch aktuelle Beispiele, wie die Entwicklungen bei Schlecker ist das Thema Leiharbeit derzeit wieder stark in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei ist klar: Schlecker ist kein Einzelfall. In vielen Branchen wird Leiharbeit zunehmend zu Tarifflucht und Lohndrückerei missbraucht.

I. Die Position der SPD – Eckpunkte für eine Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeit ist ein sinnvolles Instrument, wenn die Kernfunktionen, vor allem die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen, beachtet werden. Wir wollen Leiharbeit daher nicht abschaffen. Die Politik und die Tarifvertragsparteien müssen jedoch dort einschreiten, wo Leiharbeit missbräuchlich genutzt wird. Dies ist auch im Interesse der Zeitarbeitsunternehmen, die andere Interessen als die Umgehung von Lohn- und Tarifstandards haben.

Die SPD hält deshalb folgende gesetzliche Maßnahmen für überfällig:

•    Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss so geändert werden, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit-Gleiches Geld“ ohne Ausnahme gilt.
•    Wir wollen eine Lohnuntergrenze. Am einfachsten wäre es, die Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufzunehmen.
•    Wir wollen die konzerninterne Verleihung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzen.
•    Wir wollen, dass Betriebsräte in den Entleihbetrieben mehr Mitbestimmungsrechte erhalten hinsichtlich der Kontrolle des ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeiter und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit im Betrieb.
•    Leiharbeitnehmer müssen bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden.
•    Es soll wieder der Grundsatz gelten, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden. Deshalb soll die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit wieder unzulässig sein.

II. Warum die Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung notwendig ist

Leiharbeit ist seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Grundlegend verändert wurde das AÜG mit dem ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Jahr 2003. Ziel der Reform war, Leiharbeit stärker als bisher als Instrument für die Reintegration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt zu nutzen und gleichzeitig entstandenen Wildwuchs in dieser Branche zu beseitigen. Der Grundsatz „Gleiche Arbeit-gleicher Lohn (equal pay) wurde erstmals festgeschrieben. Andererseits wurde aber die Ausnahme von diesem Grundsatz im Falle (irgend-)einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung zugelassen. Zudem wurden besondere  Schutzfunktionen wie Höchstüberlassungsdauer, das besondere Befristungsverbot, das Synchronisations- und das Wiedereinstellungsverbot ersatzlos gestrichen.

Entwicklung der Leiharbeit
Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Gab es Ende 2003 rund 330.000 Leiharbeitnehmer, so waren es Mitte 2008 bereits knapp 800.000. Leiharbeitnehmer waren aber auch die ersten, die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden. Schätzungen zufolge sank die Zahl der Leiharbeitnehmer in der Krise um rund 300.000.

Tarifentwicklung

Grundsätzlich gilt zwar seit 2003 der Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft. Der Geburtsfehler der Reform war aber, dass bereits der Verweis auf irgendeinen Tarifvertrag in der Branche zur Abweichung vom equal-pay-Grundsatz ausreicht. Nachdem christliche Gewerkschaften sehr frühzeitig einen Tarifvertrag auf niedrigem Niveau abgeschlossen hatten, mussten die DGB-Gewerkschaften handeln. Die Tarifgemeinschaft des DGB hat mit zwei der drei großen Zeitarbeitsverbände jeweils
einen Tarifvertrag auf höherem Niveau abgeschlossen. Der vom DGB ebenfalls abgeschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag konnte aufgrund fehlender Allgemeinverbindlicherklärung nicht in Kraft treten. Alle tariflichen Einstiegslöhne in der Leiharbeit liegen jedoch im Niedriglohnbereich. Durch die Lohndumping-Konkurrenz des CGB steht der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier. Jeder achte Leiharbeitnehmer ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen.

Weitere Fehlentwicklungen
Zunehmend gehen Unternehmen dazu über, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen. Dies führt zu gespaltenen Belegschaften. Nicht nur Schlecker, auch viele Beispiele  aus der Metall- und Elektroindustrie sowie dem Verlagswesen, aber auch im Bereich der Krankenhäuser, zeigen uns, dass Betriebe eigene Leiharbeitsunternehmen gründen, um eine zweite Tarifstruktur zu implementieren.

Leiharbeit dient immer häufiger nicht mehr als Instrument zur Abdeckung kurzfristiger Auftragsspitzen oder als Einstieg in reguläre Beschäftigung. Stattdessen wird Leiharbeit zu Tarifflucht und Lohndumping genutzt. Diese Entwicklung führt zu erheblichem Druck auf das Tarifgefüge der Stammbelegschaften.

Der „Klebeeffekt“, also der direkte Übergang von Leiharbeit in reguläre Beschäftigung beim Entleiher, ist zudem gering. Das IAB beziffert diesen auf rund 15 Prozent. Dabei haben rund 80 Prozent der Leiharbeitnehmer eine Berufsausbildung.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass Leiharbeitsverhältnisse in zentralen Merkmalen vom Normalarbeitsverhältnis abweichen.

Unsere Nachbarn regulieren besser
In Frankreich gilt das equal-pay-Prinzip uneingeschränkt. Leiharbeiter können nicht unter den Mindestlohn von derzeit 8,82 Euro fallen. Zudem gibt es eine so genannte Prekariatsprämie in Höhe von 10 Prozent der Bruttolohnsumme. In Österreich gelten tarifliche Mindestlöhne, für Ungelernte wenigstens 7,63 Euro. Hinzu kommen in Hochlohnbranchen wie Metall und Chemie so genannte Referenzzuschläge von bis zu 19 Prozent, die die Lohndifferenz zwischen Verleiher und Entleiher ausgleichen sollen. Die OECD hat aktuell festgestellt, dass Leiharbeitnehmer in Deutschland im internationalen Vergleich besonders schlecht geschützt sind. (red)