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Krisenbewältigung: Finanzbranche an Kosten beteiligen

Hessen. „Es ist notwendig, die Finanzbranche an den Staatskosten zur Krisenbewältigung zu beteiligen.“ Mit diesen Worten kommentierte Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar die derzeit laufenden Verhandlungen der EU, der G 20 und des Internationalen Währungsfonds (IWF) über künftige Strategien zur Bewältigung der derzeitigen und künftiger globaler Finanzkrisen. Bundesratsminister Michael Boddenberg wies darauf hin, dass künftige Maßnahmen „unter allen Umständen international abgestimmt sein und sich auf die gesamte Finanzbranche erstrecken müssen“.

Ziel kann nach Angaben Weimars und Boddenbergs nur eine Verteilung der finanziellen Lasten auf den gesamten Bankensektor sein. Dafür sprächen insbesondere die Hintergründe der zurückliegenden krisenbedingten Rettungsmaßnahmen. „Auch wenn einzelne Institute gezielt gestützt wurden, so galt es doch auch, das Vertrauen in die gesamte Finanzbranche sicherzustellen“, unterstrich Hessens Finanzminister. Die Rettungsmaßnahmen seien letztlich der ganzen Branche zu Gute gekommen. Daher sei eine angemessene Beteiligung aller Branchenmitglieder gerechtfertigt.

Nicht außer Acht zu lassen sei allerdings auch die national sehr unterschiedliche Erholung des Bankensektors und der Volkswirtschaften. Die finanzielle Belastung der Institute dürfe nicht dazu führen, dass dringend von der Realwirtschaft benötigte Kredite nicht verfügbar sind. Wichtig sei es daher, bei der Ausgestaltung einer Abgabe einen Maßstab zu finden, in dem beispielsweise Banken mit großem Firmenkundengeschäft ausreichend freigestellt sind.

Weimar und Boddenberg plädierten in Wiesbaden für die von Bundeskanzlerin Angela Merkel favorisierte internationale Finanztransaktionssteuer als „denkbares Instrumentarium“ zur Bildung eines „Stabilitätsfonds“. Entscheidend werde hierbei aber die Ausgestaltung sein, schränkte Karlheinz Weimar ein. „Es darf nicht zur Abwanderung einzelner Märkte oder zu einem Konvolut von Ausnahmetatbeständen kommen. Daher ist ein abgestimmtes internationales Vorgehen besonders wichtig.“

Positiv bewerteten Weimar und Boddenberg den vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegten Entwurf für ein Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Banken- und Versicherungsvergütungssysteme. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Vereinbarung der G 20 Staaten in Pittsburgh, vom Financial Stability Board (FSB) erarbeitete Prinzipien sofort umzusetzen. Inhaltlich ermächtigt der Gesetzentwurf das BMF, per Verordnung bei Banken und Versicherungen angemessene und transparente Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter zu verlangen, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet sind. Was die gesetzliche Umsetzung betrifft, drängen die beiden Minister allerdings darauf, dass ausländische Banken, die in Deutschland über eine EU-Niederlassung tätig sind, ebenfalls diesen Anforderungen genügen müssen. Vergütungen seien ein wichtiges Wettbewerbsthema unter den Banken am Standort Frankfurt. „Für den Standort Frankfurt ist es wichtig, gleiche Wettbedingungen für alle Marktteilnehmer, auch bei den Vergütungen, herzustellen“, unterstrich Weimar.

Nach Überzeugung von Minister Boddenberg sind Boni-Steuer ungeeignet, um zukünftige Krisen wirksam zu bekämpfen. In Deutschland gezahlte Boni unterlägen schon heute der Einkommensteuer. Boni-Steuern seien aus diesem Grund auch verfassungsrechtlich problematisch. Wichtig ist laut Boddenberg vielmehr, „eine Vergütungskultur zu etablieren, die auf ein nachhaltiges Wirtschaften insgesamt ausgerichtet ist“.  (red)